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Kleinunternehmer: Umsatzsteuerbefreiung sinnvoll?
7. Oktober 2022
Wer eine Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nutzen will, muss auf die Umsatzgrenze achten – nicht erst bei der Umsatzsteuererklärung. Bei der de facto Befreiung von der Erhebung der Umsatzsteuer gibt es einige Punkte zu klären. (Bildnachweis: pixabay.com)
Viele Gründerinnen und Gründer verschaffen sich gerne als Kleinunternehmer per Befreiung von der Umsatzsteuer etwas Erleichterung in Sachen Steuern. Nach einer Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz sind Kleinunternehmer auf Wunsch umsatzsteuerbefreit. Doch dieser Schritt will gut überlegt sein. Denn Umsatzsteuerbefreiung klingt natürlich gut – ist es aber nicht in jedem Fall. Bedenken sollten Selbstständige mit Bruttoumsätzen innerhalb der Grenze für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer, dass sie damit auch die Möglichkeit verlieren, Vorsteuer geltend zu machen. Außerdem besteht das Risiko, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer unvorhergesehen doch zu überschreiten. Dann kann es passieren, dass sie die fällige, aber von ihnen beim Kunden nicht erhobene Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen. In diesem Fall die Umsatzsteuer bei Auftraggebern nachträglich einzufordern, kommt sicher nicht gut an und ist oft auch nicht möglich. Es gibt also allerhand abzuwägen. Selbstständige sollten daher klären, ob sich ein Kleinunternehmer-Status für sie lohnt – eine Umsatzsteuererklärung müssen sie sowieso abgeben.
Mehr zum Thema lesen Sie in einem Beitrag des DATEV TRIALOG-Magazins.
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