Bundesdatenschutzgesetz: „Schritte nicht ausreichend“
Am 15. Mai wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Deutschen Bundestag behandelt. Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V., appelliert, jetzt den Worten Taten folgen zu lassen.
BVDW-Präsident Dirk Freitag zur ersten Lesung in Bundestag: „Die Bundesregierung hat einen wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt beim BDSG gemacht. Jetzt liegt es an den Parlamentariern, Deutschlands Datenschutz zukunftsfähig zu machen. Kurzfristig ließen sich so auch die ersten Weichen für eine Digitalagentur stellen.
Um die im Koalitionsvertrag festgehaltene Kohärenz und bessere Durchsetzung zu schaffen, braucht es eine zukunftsfähige Aufsichtsstruktur. Die Feinjustierungen sind zwar schön. Datenschutz muss jedoch endlich in allen Bundesländern einheitlich behandelt werden. Die Bereitschaft, genau diese Weichen zu stellen, haben wir im Zuge der Debatte um die Digitalagentur vernommen. Jetzt ist die Zeit, diesen Worten erste Taten folgen zu lassen. Dazu zählen eine stärkere Bindungswirkung der Beschlüsse der DSK und die Schaffung transparenter Verfahren für die Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden.“
Weitere News aus dieser Kategorie
23. Dezember 2024
Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2025
Auch 2025 gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen für Unternehmen.…
11. November 2024
Barrierefreiheit wird für Unternehmen Pflicht
Was für öffentliche Einrichtungen bereits gilt, wird auch für die…
4. November 2024
DSGVO: LinkedIn muss 310 Millionen Euro zahlen
Die Datenschutzbehörde in Irland hat Microsofts sozialem Netzwerk LinkedIn eine…