Müssen alle Websites ein Impressum haben?
Fast alle Websites haben ein Impressum oder sonstige rechtliche Informationen. Tatsächlich müssen aber nicht alle Websites ein Impressum mit den gesetzlichen Pflichtangaben vorhalten, aber die allermeisten. Die IT-Recht Kanzlei gibt Auskunft, worauf zu achten ist.

Die meisten Anbieter von sogenannten digitalen Diensten im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), etwa Websites im Internet oder Apps auf dem Smartphone, müssen von Gesetzes wegen bestimmte Informationen auf eine vorgeschriebene Art und Weise in ihrem digitalen Dienst veröffentlichen. Nur rein privat betriebene und genutzte Websites benötigen kein Impressum. Allerdings gelten selbst solche Websites, die auf den ersten Blick rein privater Natur sind, auf den zweiten Blick als geschäftsmäßig und bedürfen eines Impressums. Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht drohen Geldbußen und Abmahnungen durch Mitbewerber oder spezialisierte Vereine und Verbände.
Wieso müssen Websites ein Impressum haben? Was regelt die Impressumspflicht? Wann wird eine Website als geschäftsmäßig angesehen? Welche Angaben müssen in ein Impressum und was passiert bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?
Alle wichtigen Informationen zur Impressumspflicht lesen Sie bei der IT-Recht Kanzlei
Weitere News aus dieser Kategorie
30. Juni 2025
Recht auf Reparatur scheitert an Fachkräftemangel
Bereits seit einem Jahr hätten Hersteller das Recht auf Reparatur für…
23. Juni 2025
Verbraucherrechte für Handys in Kraft: Umwelthilfe kündigt Tests an
Seit dem 20. Juni gelten EU-weit neue Regeln für ein verbessertes Öko-Design…
23. Juni 2025
Barrierefreiheitspflicht: Welche Ausnahmen gelten
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele…