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NRW-Urteil zu Corona-Soforthilfe für Selbstständige
23. August 2022
Seit die Corona-Soforthilfe in NRW 2020 an den Start gebracht wurde, gab es Diskussionen und Ärger. In drei Fällen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun entschieden: Die Schlussbescheide, mit denen Rückzahlungen gefordert wurden, waren rechtswidrig.
Die Betroffenen können jetzt jeweils um die 7.000 Euro behalten, die das Land NRW von ihnen verlangt hatte. Vor dem Gericht ging es um die Fälle eines Restaurantbetreibers, einer Betreiberin eines Kosmetikstudios und eines Steuerberaters. Alle drei waren während des Lockdowns im Frühjahr 2020 von Schließungsmaßnahmen betroffen und erlitten Umsatzeinbußen. Deshalb wurden ihnen Ende März beziehungsweise Anfang April jeweils 9.000 Euro Soforthilfe durch die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt.
Im Nachhinein setzte die Düsseldorfer Behörde die Höhe der Soforthilfe für die drei Solo-Selbstständigen aber auf etwa 2.000 Euro pro Person fest. In den Schlussbescheiden wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie die Differenz von je 7.000 Euro alle an das Land zurückzahlen sollten.
Schlussbescheide waren rechtswidrig
Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass genau diese Schlussbescheide rechtswidrig waren. Das Gericht begründet das damit, dass die Förderbedingungen von Anfang an missverständlich formuliert waren. Denn die Förderpraxis während des Antragsverfahrens würde nicht zu den Schlussbescheiden passen, so das Gericht.
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