Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber oder SCHUFA – alle Unternehmen und nicht rein privat handelnde Personen müssen der DSGVO-Auskunftspflicht nachkommen. Was das juristisch bedeutet, klärt die aktuelle Folge des Rechtspodcast „Rechtsbelehrung“.
Alle haben unsere Daten! Aber: Man darf jederzeit wissen, welche! Denn es gibt ein „Auskunftsrecht“. Ist das DSGVO-Auskunftsrecht Foltermittel oder Menschenrecht, lautet die provokante Frage, die Gastgeber Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter in ihrem aktuellen Podcast stellen. Was das Auskunftsrecht juristisch bedeutet, wie man es praktisch anwenden kann und warum es für Unternehmen und Webseitenbetreiber zu einer Last werden kann, erklärt der Experte für Datenschutz Philipp Quiel in der neuen Folge des Podcast „Rechtsbelehrung“.
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