Schadensersatz nach Meta-Klage: So holen sich Nutzer ihr Geld zurück

Bildquelle: pixabay.com

Das OLG München hat bestätigt, dass Meta-Nutzern Schadensersatz wegen illegalen Datentrackings zusteht. Millionen Deutsche sind betroffen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL erklärt die unübersichtliche Lage und zeigt drei Wege auf, wie Betroffene jetzt reagieren können.

Der juristische Druck auf den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta wächst massiv. Nachdem bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Landgerichte den Konzern wegen illegalen Datentrackings verurteilt haben, gibt es nun Rückenwind durch die nächste Instanz. Das OLG München hat im Dezember 2025 bestätigt, dass Nutzern Schadensersatz zusteht. Millionen Deutsche sind betroffen, doch die Gerichte urteilen uneinheitlich.

Prof. Christian Solmecke: „Meta weiß nicht nur, was wir liken, sondern auch, wo wir einkaufen, welche gesundheitlichen Probleme wir googeln oder wen wir auf Dating-Portalen suchen. Das ist der vielleicht größte systematische Datenschutzverstoß der letzten Jahre, von dem allein in Deutschland geschätzte 50 Millionen Menschen betroffen sind.“

Möglich wird die Überwachung durch die sogenannten „Meta Business Tools“. Sie sind auch Hintergrund der Klagewelle. Diese Tracking-Instrumente sind auf tausenden Webseiten und Apps außerhalb von Facebook und Instagram eingebunden. Sie übermitteln Meta detaillierte Informationen über das Surfverhalten der Nutzer – oft ohne deren wirksame Einwilligung.

„Die rechtliche Aufarbeitung läuft auf Hochtouren, gleicht derzeit aber noch einer Lotterie. Zwar haben wir im Dezember durch das Oberlandesgericht München ein wichtiges Signal erhalten, das Schadensersatzansprüche dem Grunde nach bestätigt hat. Allerdings bewegen sich die dort zugesprochenen Summen eher im dreistelligen Bereich“, so Solmecke. Demgegenüber stehen sensationelle Einzelurteile wie das vom Landgericht Ellwangen, das einem Nutzer 10.000 Euro zusprach, während andere Gerichte Klagen komplett abweisen. „Es herrscht also eine gewaltige Diskrepanz in der Rechtsprechung, obwohl die Sachverhalte oft identisch sind. Bis der Bundesgerichtshof hier ein abschließendes Machtwort spricht, werden noch Jahre vergehen.“

Welche Handlungsoptionen Betroffene haben, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke auf WBS.LEGAL

Weitere News aus dieser Kategorie

Ihre AGEV – für Sie im Dialog

Arbeitgebervereinigung für Unternehmen
aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V.

Bonner Talweg 55
53113 Bonn

 Tel: 0228 98375-0
 Fax: 0228 98375-19
 Nachricht schreiben