Mängel beim Kündigungsbutton

Im Zusammenhang mit dem seit Juli vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf Websites, die Verträge anbieten, finden die Verbraucherzentralen häufig Mängel. Bei der Überprüfung von 840 Seiten fanden sie viele Mängel. 152 Unternehmen wurden abgemahnt.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli einfacher kündigen. Das verlangt zumindest die Gesetzeslage. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos oder Verträge mit Streamingdiensten.

Oft fehlt der Button komplett oder ist versteckt

Bei der Überprüfung von Juli bis Oktober hatten die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände bekannte Websites aus verschiedenen Branchen überprüft. In 349 Fällen fehlte der Button demnach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht korrekt beschriftet. Darüber hinaus fanden die Prüfer nach eigenen Angaben 339 weitere Verstöße. Vorschriftsmäßig sei der Kündigungsbutton nur auf 273 Seiten installiert gewesen.

„Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. So hätten bis Anfang November 86 der abgemahnten Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Teilweise werden auch Gerichte entscheiden müssen. Zudem sei aufgefallen, „dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben“, sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weitergehen.

Quelle: beck-aktuell