Update 2026: Neues Jahr, neue Regeln

2026 bringt wieder einige Neuerungen bei Steuern und Gesetzen mit sich, die auch Unternehmer und Selbstständige betreffen. Wir werfen einen Blick auf einige relevante Änderungen.
Senkung der Energiekosten
Die Stromsteuer wurde auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Darüber hinaus werden Privathaushalte und Unternehmen bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet (Gebühren für den Transport von Strom, die von den Netzbetreibern erhoben und von den Energieversorgern über die Stromrechnung an die Kunden weitergegeben werden). Der Staat übernimmt künftig einen größeren Teil dieser Netzkosten, sodass sie nicht vollständig auf die Stromkunden umgelegt werden. Die Entlastung greift unabhängig von Stromanbieter oder Tarif.
Steuerbefreiung für E-Autos
Die steuerliche Förderung von Elektroautos wird fortgeführt und ausgeweitet. Zum einen sind diese bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Für betrieblich angeschaffte E-Autos gilt überdies ein beschleunigtes Abschreibungsmodell. Schon im Anschaffungsjahr können 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Die verbleibenden Anteile werden gestaffelt auf die darauffolgenden fünf Jahre verteilt.
Höhere Entfernungspauschale
Die Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Die bisherige Staffelung entfällt. Die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel, also auch für Bus, Bahn oder Fahrrad.
Aktivrente kommt (mit einigen Ausnahmen)
Wer das Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann seit Januar bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nicht zusätzlich zu anderen bestehenden Steuerbefreiungen. Die Aktivrente gilt derzeit nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ausgenommen sind Selbstständige, aktive Beamte, Minijobber sowie Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Höherer Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag – also der Betrag des Einkommens, der nicht versteuert wird – wird für das Jahr 2026 auf 12.348 Euro pro Person angehoben (bisher: 12.096 Euro). Dadurch bleibt mehr Einkommen steuerfrei.
Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht
Gesamtbetrag pro Kind 2026: 9.756 Euro (bisher 9.600 Euro) – setzt sich zusammen aus dem Kinderfreibetrag (6.828 Euro) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.928). Pro Elternteil sind das jeweils die Hälfte dieser Beträge.
Das Kindergeld ist seit Januar 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat gestiegen.
Mehr Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Januar auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen, die Einkommensgrenze für Minijobs erhöht sich auf etwa 603 Euro monatlich (bisher 566 Euro).
Lohnkosten im Krankheitsfall
Bei der U1-Abgabe zahlen kleinere Unternehmen Geld an die Krankenkassen. Wenn Beschäftigte krank sind, bekommen die Unternehmen dafür einen Teil der Lohnkosten zurück. Dieser Erstattungssatz ändert sich. Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitenden können wählen,
- ob sie höhere Beiträge zahlen und dafür eine höhere Erstattung im Krankheitsfall erhalten
- oder niedrigere Beiträge mit entsprechend geringerer Erstattung bevorzugen.
Künstlersozialabgabe sinkt leicht
Die Künstlersozialabgabe wurde von 5,0 auf 4,9 Prozent gesenkt. Die Bagatellgrenze steigt auf 1.000 Euro.
Was kommt 2026 noch? Eine kurze Übersicht
Entgelttransparenzgesetz
Die EU will gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit von Männern und Frauen durchsetzen. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis 7. Juni 2026 erfolgen.
Unternehmen müssen sich auf neue Auskunfts- und Berichtspflichten einstellen.
Bei der IHK Köln gibt es eine Checkliste zur Vorbereitung.
Recht auf Reparatur
Bis 31. Juli 2026 muss das „Recht auf Reparatur“ umgesetzt werden. Hersteller müssen für bestimmte Produkte fünf bis zehn Jahre nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen ermöglichen. Diese Produkte müssen so gebaut sein, dass sie leicht reparierbar sind und Ersatzteile verfügbar bleiben. Zudem dürfen die Reparaturen nicht unverhältnismäßig teuer sein.
Widerrufsbutton im Onlinehandel
Ab dem 19. Juni 2026 wird im Onlinehandel ein Widerrufsbutton Pflicht. Verbraucher sollen damit online geschlossene Verträge einfach mit einem Klick widerrufen können. Der Button muss gut sichtbar und leicht nutzbar sein.
Digitaler Binnenmarkt – der Data Act
Das Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der EU-Datenverordnung (Data Act) ist bereits verabschiedet. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist derzeit noch offen.
Gleichstellung für Drittstaatangehörige und EU-Bürger
Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 umgesetzt werden. Ziel ist eine Gleichstellung von Drittstaatangehörigen und EU-Bürgern in bestimmten sozialen und arbeitsrechtlichen Bereichen. Geplant ist unter anderem, den bisherigen Aussetzungsmechanismus (bisher nur für die Blue Card) auf alle ausländischen Arbeitnehmer auszuweiten, etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel. Außerdem sollen Regeln für den vorübergehenden Fortbestand der Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit kommen. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren gibt es bisher noch nicht.
Basisregister für Unternehmen
Das Basisregister soll zur zentralen Datenquelle für Unternehmensstammdaten werden.
Ziel ist weniger Bürokratie und bessere Datenqualität. Die Daten werden automatisch aus bestehenden Registern übernommen – Unternehmen müssen aktuell nichts selbst eintragen.
Notarielle Beurkundungen online
Geplant ist die Ausweitung der Online-Beurkundung auf weitere Vorgänge, z. B.:
- Gründungen von AG und KGaA
- gesellschaftsrechtliche Vollmachten
- Registervorgänge
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