AI Act: KI Bundesverband sieht Nachschärfungsbedarf beim Referentenentwurf

Mit dem Referentenentwurf zum deutschen Durchführungsgesetz des AI Act nimmt die nationale Umsetzung der europäischen KI-Regulierung konkrete Gestalt an. KI Bundesverband schreibt in einer Stellungnahme, wo konkret er Handlungsbedarf zur Nachschärfung des Entwurfs sieht.
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz setzt aus Sicht des KI Bundesverbands grundsätzlich die richtigen Umsetzungsimpulse für Innovation und Rechtssicherheit im KI-Standort Deutschland. Zugleich zeige sich Nachbesserungsbedarf, um Bürokratie und Standortnachteile zu vermeiden. Der Verband sieht gezielten Nachschärfungsbedarf, insbesondere bei Zuständigkeiten, Vollzugspraxis und Praxistauglichkeit für Unternehmen.
Das Fazit des Verbands:
„Der Referentenentwurf zum KI-MIG setzt an den richtigen Stellen an: Die Bündelung der Bundesaufsicht bei der Bundesnetzagentur, die 30-Tage-Genehmigungsfiktion und die Einrichtung eines KI-Reallabors sind substanzielle Fortschritte, die den Vollzug des AI Act in Deutschland handhabbar machen können. Zugleich zeigt die Analyse, dass der Entwurf seinen eigenen Anspruch, einen harmonisierten, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen zu schaffen, in wesentlichen Teilen noch nicht einlöst. Die föderale Kompetenzordnung setzt dem Bundesgesetzgeber bekannte Grenzen; sie entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, den verbleibenden Gestaltungsspielraum zu nutzen. Wie das Kohärenzverfahren unter der DSGVO oder die Koordinierungspraxis der BNetzA im Telekommunikationsrecht zeigen, sind einheitlicher Vollzug und Länderzuständigkeiten kein struktureller Widerspruch, sondern eine Frage des gesetzgeberischen Willens. Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Gelegenheit, diese Lücken zu schließen und damit einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Deutschland als KI-Standort im internationalen Wettbewerb stärkt.“
Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme des KI Bundesverbands
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