Widerrufsbutton: Tipps zur neuen Pflicht für Onlinehändler

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion bereitstellen – den sogenannten Widerrufsbutton. Die Kanzlei WBS.LEGAL sowie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V (VGSD) geben hilfreiche Tipps, um Abmahnungen zu vermeiden.
Bisher reichte es aus, Verbraucher in der Widerrufsbelehrung über ihre Rechte zu informieren und ein Muster-Formular bereitzustellen. Doch der Gesetzgeber geht nun einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung „Digital Fairness“. Ziel der neuen Regelung in § 356a BGB ist es, die Hürden für die Rückabwicklung von Verträgen massiv zu senken. Wer über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge mit Verbrauchern schließt, kommt an der neuen Schaltfläche nicht mehr vorbei. Die neue Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. WBS.LEGAL hat die Details der gesetzlichen Neuerung analysiert.
Zu den Infos auf WBS.LEGAL
Webinar des VGSD
Im Webinar des VGSD am 27. Mai, das sich an Selbstständige richtet, klärt Cornelius Matutis, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt auf Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, unter anderem mit Folgenden Fragestellungen:
- Bin ich mit meinem Online-Business überhaupt betroffen?
- Wie setze ich die neuen Vorgaben Schritt für Schritt rechtssicher um?
- Welche teuren Fehler muss ich unbedingt vermeiden?
- Begleitende Anpassungen: Woran muss ich außerdem noch denken?
- Wie stelle ich sicher, dass meine technische Lösung wirklich rechtssicher ist?
- Was sind jetzt meine konkreten nächsten Schritte?
Zum Webinar des VGSD
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