Kommt Bewegung in die Reform der Statusfeststellung?

Der Bundestag hat noch kurz vor der Wahl eine zweijährige Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte beschlossen. Was passiert danach? CDU/CSU versprechen, das Statusfeststellungsverfahren neu zu ordnen.

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Wie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) berichtet, hat der Bundestag kurz vor der Wahl noch eine für viele Selbstständige bedeutende Entscheidung getroffen: Für zwei Jahre können Selbstständige Lehrtätigkeiten ausüben, ohne eine Einstufung als abhängig Beschäftigte fürchten zu müssen. Diese Übergangsregelung wird ins Vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) geschrieben und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

„Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu ordnen“

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Statement des arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke. Abseits der Lehrtätigkeitsthematik bezog er sich auf alle Selbstständigen. Er kündigte eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens an: „Es bleibt der Auftrag für die nächste Bundesregierung, das Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu zu ordnen. Dazu braucht es Rechtssicherheit, klar verständliche Vorgaben und eine unbürokratische Umsetzung. All das wird nur mit der Union möglich sein.“

Wir bleiben dran!

„An dieses Versprechen werden wir die Union nach der Wahl erinnern“, so VGSD-Vorstand Andreas Lutz: „Wir sind erleichtert, dass der Bundestag diese Übergangslösung für den Bildungssektor beschlossen hat. Sie darf aber nicht dazu führen, dass man sich nun zurücklehnt, denn die Unsicherheit besteht ja für alle anderen Branchen fort. Die nächste Bundesregierung muss schnellstmöglich eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens in Angriff nehmen, die endlich praxisnahe Kriterien und Rechtssicherheit bringt – und das mit deutlich weniger Bürokratie.“

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