Wahlen 2025: BSI zur Bedrohung durch Desinformation und Cyberspionage

Beobachtungen im internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse zur möglichen illegitimen Beeinflussung der Wahlen in Deutschland durch fremde Staaten auszugehen ist. Russland sei der auffälligste Akteur, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

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Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Im März 2025 folgt die Bürgerschaftswahl in Hamburg und im September 2025 eine Reihe von Wahlen auf regionaler Ebene. Laut dem BSI muss neben einer möglichen illegitimen Beeinflussung durch fremde Staaten auch von inländischen und ausländischen politisch motivierten Akteuren ausgegangen werden, bei denen stets die Möglichkeit besteht, dass es hier eine Verbindung zu ausländischen staatlichen Akteuren geben kann. Unter den nicht-staatlichen Akteuren (z. B. durch politisch motivierte Akteure, Cybercrime) wird eine zunehmende Professionalisierung beobachtet, welche das Bedrohungspotenzial erhöht. „Cybercrime as a Service“ steht theoretisch für sämtliche Akteure zur Verfügung.

Das BSI als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene misst dem Schutz von Informationen im Kontext von Wahlen eine hohe Bedeutung bei. Zum Schutz verfolgt das BSI einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Die Behörde steht in einem intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Partnern und unterstützt insbesondere Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidaten und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit umfangreichen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten.

Mehr rund um die Bedrohungslage angesichts der Wahlen in Deutschland lesen Sie im Beitrag des BSI