KMU-Fonds-Programm 2025 fördert Markenanmeldung
Seit 2021 gibt es die EU-Förderung für Markenanmeldungen. Am 3. Februar ist die Förderung für das Jahr 2025 gestartet. Die IT-Recht Kanzlei rät: Da der Fonds irgendwann ausgeschöpft ist „fängt hier definitiv der frühe Vogel den Wurm!“.

Auch das KMU-Fonds-Programm 2025 dürfte wieder auf die Förderung von Amtsgebühren für Marken- und Designanmeldungen in Deutschland, der EU und/oder sogar international abzielen, schreiben die Rechtsexperten. Während man sich bei Marken-/Designanmeldungen in der EU (EUIPO) und in Deutschland (DPMA) über eine Erstattung von 75 Prozent der Amtsgebühren freuen könne, könne man auch bei internationalen Anmeldungen (WIPO) mit einer Erstattung von 50 Prozent rechnen. Die Rückerstattung sei jedoch immer auf 1000 Euro begrenzt.
Zu beachten: Die Förderung umfasst nicht die Erstattung von Anwaltskosten. Außerdem kann der Gutschein nur für neue Markenanmeldungen verwendet werden.
Konkrete Informationen wird das EUIPO laut Angaben der Kanzlei in Kürze zur Verfügung stellen.
Quelle: IT-Recht Kanzlei
Weitere News aus dieser Kategorie
7. Juli 2025
Startups gehen auf Distanz zu den USA
Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche…
7. Juli 2025
Digitale Bürgerleistungen aus App-Store
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger will die Digitalisierung der…
7. Juli 2025
Firmen aus der EU fordern Pause bei AI-Act-Umsetzung
Bisher betrieben vor allem große Tech-Unternehmen aus den USA Lobbying gegen…