KMU-Fonds-Programm 2025 fördert Markenanmeldung
Seit 2021 gibt es die EU-Förderung für Markenanmeldungen. Am 3. Februar ist die Förderung für das Jahr 2025 gestartet. Die IT-Recht Kanzlei rät: Da der Fonds irgendwann ausgeschöpft ist „fängt hier definitiv der frühe Vogel den Wurm!“.

Auch das KMU-Fonds-Programm 2025 dürfte wieder auf die Förderung von Amtsgebühren für Marken- und Designanmeldungen in Deutschland, der EU und/oder sogar international abzielen, schreiben die Rechtsexperten. Während man sich bei Marken-/Designanmeldungen in der EU (EUIPO) und in Deutschland (DPMA) über eine Erstattung von 75 Prozent der Amtsgebühren freuen könne, könne man auch bei internationalen Anmeldungen (WIPO) mit einer Erstattung von 50 Prozent rechnen. Die Rückerstattung sei jedoch immer auf 1000 Euro begrenzt.
Zu beachten: Die Förderung umfasst nicht die Erstattung von Anwaltskosten. Außerdem kann der Gutschein nur für neue Markenanmeldungen verwendet werden.
Konkrete Informationen wird das EUIPO laut Angaben der Kanzlei in Kürze zur Verfügung stellen.
Quelle: IT-Recht Kanzlei
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