Retourengebühr lässt weiter auf sich warten

Die Forderung an die Politik, ein obligatorisches Rücksendeentgelt im Onlinehandel einzuführen, ist ein Dauerthema unseres Arbeitgeberverbandes. Dass kostenlose Retouren kleine Unternehmen benachteiligen, scheint sich nicht herumzusprechen.

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Die Argumente für die Einführung eines obligatorischen Rückportos sind bekannt: Sie reichen von ökologischen und sozialen Vorteilen über die Gleichbehandlung kleiner Unternehmen bis hin zu Anreizen („Nudging“) für Verbraucher, verantwortungsvoller zu konsumieren. „Mit einer kleinen Stellschraube von beispielsweise 2,95 Euro Retourengebühr könnten bereits immense Verbesserungen angestoßen werden, die niemanden benachteiligen. In einer nicht repräsentativen Umfrage unter unseren Verbandsmitgliedern fand diese Gebühr eine überwältigende Zustimmung“, so AGEV-Geschäftsführer Franz J. Grömping. Tatsächlich würde eine Retourengebühr den Onlineversand gerade für kleinere Händler, die wenig versenden, wirtschaftlicher machen – denn die Anzahl der Retouren würde zurückgehen und die Unternehmen damit Aufwand und Kosten sparen. „Dass sich kostenlose Retouren nur für Massenversender rechnen, liegt auf der Hand, ebenso, dass sie Verbraucher zu unüberlegten Onlinekäufen verleiten. Diese Argumente scheinen bei der Regierung allerdings nicht durchzudringen, wie das aktuelle Antwortschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an unseren Verband deutlich macht“, so Grömping.

Regierung sieht „keine Notwendigkeit“

Darin schreibt das BMWK: „Wir sehen aktuell keine Notwendigkeit für die Einführung einer obligatorischen Retouren-Gebühr im Onlinehandel. Uns ist bewusst, dass die Bedeutung des Onlinegeschäfts im Handel auch für kleine und mittlere Unternehmen ständig zunimmt. Deshalb unterstützen wir mit Informationsangeboten und Förderprogrammen gerade kleinere Händlerinnen und Händler bei der Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Verantwortungsvoller Konsum ist ein wichtiger Bestandteil des Weges zu mehr Nachhaltigkeit und einer klimaneutralen Wirtschaftsweise. Allerdings stellt sich für das BMWK eine staatlich festgelegte Gebühr für Retouren zum gegenwärtigen Zeitpunkt als weniger geeignete Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele dar. Unternehmen können bereits jetzt eine Gebühr für die Rücksendung von Waren vorsehen, was teilweise auch geschieht. Es bleibt ihnen jedoch im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, diese Kosten zu übernehmen. Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit ist aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit nicht angezeigt.“