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Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
16. September 2022
Der Gesetzentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs führt eine Reihe erfolgversprechender Maßnahmen ein, um gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen. Um Ausweichreaktionen der Akteure zu verhindern, sind Nachbesserungen am Gesetz notwendig. In einem gemeinsamen Positionspapier von AGEV, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. und weiteren Verbänden wird das Bundesjustizministerium aufgefordert, den Entwurf anzupassen.
Dies betrifft die Verschärfung der Anforderungen an die Abmahn- und Klagebefugnis, die Erhöhung der Darlegungslast des Abmahnenden schon in der Abmahnung, die Schaffung von Kriterien für Missbrauchsvermutungen, die Änderung der finanziellen Anreize für missbräuchlich Abmahnende, die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes und die Einführung bzw. Verschärfung der Kontrolle abmahnender Vereine durch das Bundesjustizministerium.
Um einen hohen Zielerreichungsgrad der Maßnahmen zu gewährleisten und Ausweich¬reaktionen der von Abmahnmissbrauch proftierenden Akteure wirksam zu verhindern, ist eine Nachbesserung bei den Vertragsstrafen für geringfügige Verstöße, den Kontrollmöglichkeiten des Bundesjustizministeriums und im Hinblick auf die Konkretisierung auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe erforderlich. Nach spätestens fünf Jahren sollte eine Evaluierung des Gesetzes vorgelegt werden, denn die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass schädliche Entwicklungen unbeobachtet vom Staat eine erhebliche Dynamik aufnehmen konnten. Auch vor diesem Hintergrund wird eine Meldepflicht für Abmahnungen als sinnvoll erachtet. Verstöße gegen die DSGVO sollten ausdrücklich vom Anwendungsbereich des UWG ausgenommen werden. Nur wenn es gelingt, den Abmahnmissbrauch erheblich zu reduzieren, wird die Akzeptanz des Instrumentes der Abmahnung und das Vertrauen in das Rechtssystem wieder hergestellt.
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