Positionspapier: Positivkriterien für Reform der Statusfeststellung
Für Selbstständige ist schon lange klar: Das komplexe und existenzgefährdende Statusfeststellungsverfahren muss reformiert werden. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) hat ein Positionspapier mit Positivkriterien erarbeitet.

Schon lange kämpft der VGSD dagegen, dass Solo-Selbstständige unter dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit stehen. Nun hat der Verband gemeinsam mit den 34 weiteren Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) ein neues Positionspapier dazu erarbeitet – mit konkreten und konstruktiven Vorschlägen für eine Reform des Verfahrens.
Die zentralen Punkte:
- Positivkriterien: Im deutschen Recht gibt es keine Definition von Selbstständigkeit. Selbstständigkeit ergibt sich aus dem Nicht-angestellt-Sein. Es braucht aber eindeutige Merkmale für die Selbstständigkeit statt einer Überzahl von Argumenten, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen. Wir haben deshalb einen Katalog von Positivkriterien aufgestellt.
- Schnellprüfungen: Die zeitaufwändigen Statusfeststellungsverfahren bringen für Selbstständige und ihre Auftraggeber eine lang andauernde, unzumutbare Rechtsunsicherheit. Um dies zu beenden, soll es in Zukunft Schnellprüfungen geben, mit denen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in kurzer Zeit feststellen kann, ob eine Detailprüfung überhaupt durchgeführt werden muss.
- Keine Beitragsnachforderungen unter bestimmten Voraussetzungen – Wiedereinführung des § 7b SGB IV: Die Vorschrift im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs bestimmte, dass (auch) bei durch Betriebsprüfungen eingeleiteten SFV keine Beiträge nachgefordert werden können, wenn der Auftragnehmer dies wünscht und selbst vorgesorgt hat. Diese Regelung muss wieder eingeführt werden.
Folgende Positivkriterien wurden erarbeitet:
- Deutlich höheres Stundenhonorar im Vergleich zum Mindestlohn und vor allem auch dem Bruttolohn vergleichbar qualifizierter und erfahrener Arbeitnehmer (Vorsorgefähigkeit)
- Bestehen einer ausreichenden Altersvorsorge, in jedem Fall erfüllt bei (Schnellprüfung):
a. Freiwilliger einkommensabhängiger Einzahlung in die DRV oder
b. aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit oder als Pflichtmitglied der Künstlersozialversicherung oder
c. im Fall nebenberuflicher Selbstständigkeit (kann von GKV bescheinigt werden) oder
d. Erfüllung der Bedingungen der geplanten Altersvorsorgepflicht - Bestehen einer Kapitalgesellschaft
- Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
- Mehrere Auftraggeber bzw. keine Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber
- Nachweis über Spezialwissen
- Nachweis der Absicherung gegen branchen- oder berufstypische Risiken (zum Beispiel Berufshaftpflicht)
- Werkvertrag bzw. überwiegend erfolgsabhängige Bezahlung (Bezahlung nach Zeit aber kein Negativkriterium!)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem (oder mehreren) Branchen-/Berufsverbänden
- Eidesstattliche Versicherung über die freiwillige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Meldung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt
- Nachweis einer Krankenversicherung
Zum vollständigen Positionspapier: VGSD
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