Stellungnahme der BGASV zur privaten Altersvorsorge
Im Deutschen Bundestag wurde in erster Lesung das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beraten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) hat dazu eine Stellungnahme an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags geschickt.
Bereits im Vorfeld hatte der Bundesrat am Beteiligungsverfahren teilgenommen und in seiner Stellungnahme die Bundesregierung ausdrücklich gebeten, zu prüfen, inwieweit Selbstständige im Rahmen des Gesetzes stärker berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) kurzfristig entschieden, diese Initiative aufzugreifen und mit einer eigenen Stellungnahme unterstützend tätig zu werden.
Die Stellungnahme (25. Februar 2026) der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BT-Drs. 21/4088:
Sehr geehrter Herr Amtierender Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
hiermit nehmen wir zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ Stellung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) vereint branchen- und berufsübergreifend 30 Verbände und repräsentiert damit die Interessen von deutlich über 100.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in Deutschland.
Ziel des Gesetzes ist, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Durch höhere Renditemöglichkeiten und geringere Kosten, eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit sowie neue Produkte und eine Wiederbelebung des Wettbewerbs kann die Attraktivität und damit der Verbreitungsgrad von Altersvorsorgeprodukten erhöht werden.
In unserer Stellungnahme beziehen wir uns auf einen einzigen Aspekt der Reform der privaten Altersvorsorge: die Einbeziehung Selbstständiger – also das einzuhalten, was die Benennung des Gesetzentwurfes verspricht, nämlich die Reform der privaten Altersvorsorge ohne Einschränkungen. Während die Aktivrente als arbeitsmarktpolitisches Instrument betrachtet und so ein Ausschluss Selbstständiger gerechtfertigt wurde, ist dies bei der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge mit Blick auf Grundsatz 15 der Europäischen Säule der Sozialen Rechte1 nicht möglich. Zudem enthält der Koalitionsvertrag das Vorhaben der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, weswegen es auch prozedural unverständlich wäre, hier durch den Ausschluss der Selbstständigen eine dazu widersprüchliche Entscheidung zu treffen.
In der Debatte um dieses Gesetzgebungsvorhaben stand bislang die Förderung – und damit auch: Haushaltsausgaben, also die Verteilung von Steuermitteln, die sich auch aus den Zahlungen der Selbstständigen speisen – im Vordergrund. Allerdings kann und wird das Thema Rente und Altersvorsorge allgemein aus mehreren Perspektiven gedacht und diskutiert:
- Ausstattung der Deutschen Rentenversicherung für Rentenansprüche der Versicherten
- Soziale Absicherung und Bekämpfung von Altersarmut
- Schutz der Sozialkassen vor Missbrauch
Für die Reform der privaten Altersvorsorge sind die letzten beiden Punkte relevant, denn bei der privaten Altersvorsorge steht die vielzitierte doppelte Schutzfunktion im Fokus, nämlich sowohl der Schutz der Gesellschaft vor Sozialmissbrauch als auch der Schutz der Betroffenen vor Altersarmut.
Allerdings gibt es für Selbstständige nicht viele Möglichkeiten dafür: Einige wenige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig, müssen also in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) einzahlen, einige andere sind über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle anderen Selbstständigen können freiwillig in die gRV einzahlen, jeweils mit den damit für sie verbundenen Hemmnissen aufgrund der fehlenden Flexibilität und zusätzlich zu den allgemein bekannten Problemen der gRV. Außerhalb des gRV-Systems ist ausschließlich die Basisrente („Rürup“) eine staatlich anerkannte Art der Altersvorsorge, die jedoch unter hohen Kosten, Renditeschwäche und geringer Akzeptanz unter Selbstständigen leidet – ähnlich wie die Riester-Rente für abhängig Beschäftigte. Für letztere soll nun ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt aufgelegt werden, für Selbstständige aber nicht.
Gleichzeitig heißt es regelmäßig „die Selbstständigen“ sorgten nicht oder nicht ausreichend für das Alter vor – so auch in der Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Gesetzgebungsvorhaben. Wenn diese Aussage allein auf die staatlich anerkannten Arten der Altersvorsorge zurückzuführen ist, dann mag das stimmen: Selbstständige können aus dieser Perspektive aber auch gar nicht anders für ihr Alter vorsorgen, wenn ihre Form der Rücklagen für das Alter nicht als solche anerkannt werden, von Wohneigentum über Geldanlagen, Aktien, ETFs, Fondssparpläne bis hin zu Vermietung/Verpachtung und privatwirtschaftlichen Versicherungsverträgen. Und tatsächlich unterliegen diese Formen des Vermögensaufbaus Unsicherheiten, denn in wirtschaftlich schlechten Zeiten ist dieses Vermögen eben nicht unantastbar, was wir in der SARS-CoV2/COVID-19-Pandemie erlebt haben, als sich viele Selbstständige innerhalb kurzer Zeit in einer dramatischen Situation wiederfanden und diese „Rücklagen“ verbrauchen mussten.
Aus diesem Grund brauchen auch und insbesondere Selbstständige eine weitere Form der f lexiblen (!) und pfändungssicheren Altersvorsorge, bei der Zahlungen je nach Geschäftslage angepasst werden können, und die die folgenden Merkmale aufweist:
- keine Kündigung,
- keine vorzeitige Auszahlung,
- keine Beleihung,
- kein Verkauf,
- keine Übertragung und damit
- pfändungssicher und
- vererbbar im Sinne der Hinterbliebenenabsicherung.
Aus diesem Grund brauchen Selbstständige zwingend Zugang zum geplanten Altersvorsorgedepot. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme dafür ausspricht, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der Kreis der (unmittelbar) Förderberechtigten im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge sachgerecht auf Selbständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann.“ (Seite 6) ebenso wie die Gegenäußerung der Bundesregierung, dies zu prüfen.
Die BAGSV steht als konstruktiver Gesprächspartner und Berater mit fachpraktischer Kompetenz und Erfahrung auch für die weitere Umsetzung gerne zur Verfügung.
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