Klagen gegen OpenAI häufen sich
Die Klagen gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen häufen sich. Fünf kanadische Medienunternehmen haben Klage eingereicht. Für die Entwicklung von ChatGPT sei ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen umfangreich auf Inhalte der Firmen zurückgegriffen worden.
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Die Klage wurde von den fünf Medienhäusern Torstar, Postmedia, The Globe and Mail, The Canadian Press und CBC/Radio-Canada eingereicht. Die Medienhäuser verwiesen darauf, dass OpenAI große Teile des Inhalts der Medienhäuser abgeschöpft habe, um eigene Produkte zu entwickeln. Dafür habe OpenAI weder eine Erlaubnis gehabt noch seien die fünf Medienhäuser dafür entschädigt worden. „Journalismus liegt im öffentlichen Interesse. OpenAI, das den Journalismus anderer Unternehmen zu seinem eigenen kommerziellen Vorteil nutzt, nicht. Es ist illegal“, heißt es von den Medienhäusern.
Entschädigung verlangt
Die Medienhäuser fordern Schadensersatz von OpenAI sowie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die es dem ChatGPT-Betreiber untersagt, die Inhalte der Medienunternehmen weiterhin ohne Zustimmung zu verwenden. „Anstatt zu versuchen, die Informationen auf legalem Wege zu erhalten, hat sich OpenAI dafür entschieden, das wertvolle geistige Eigentum der Nachrichtenmedienunternehmen dreist zu veruntreuen und es ohne Zustimmung oder Gegenleistung für eigene Zwecke, einschließlich der kommerziellen Nutzung, umzuwandeln“, heißt es in der Klageschrift.
OpenAI sieht sich im Recht
Auf die Klage reagierte OpenAI mit einer Erklärung, wonach das Unternehmen ausschließlich auf öffentlich zugängliche Daten zugreife und die Nutzung dieser Inhalte auf den Grundsätzen der fairen Nutzung und des internationalen Urheberrechts beruhten. „Wir arbeiten eng mit den Nachrichtenverlegern zusammen, auch bei der Anzeige, der Nennung und den Links zu ihren Inhalten in der ChatGPT-Suche, und bieten ihnen einfache Möglichkeiten, sich davon abzumelden, wenn sie dies wünschen“, heißt es in einer E-Mail von OpenAI.
In den USA wurde Anfang November 2024 eine ähnliche Klage gegen OpenAI von einem New Yorker Bundesrichter abgewiesen. Auch darin ging es darum, dass das Unternehmen für ChatGPT auf Inhalte von Medienhäusern ohne Erlaubnis zugegriffen und diese missbräuchlich verwendet habe.
Quelle: golem.de
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