AI Act: Risikobasierter Ansatz darf nicht weichen
Angesichts der möglichen Verzögerungen beim EU AI Act, erklärt der Digitalverband Bitkom: Beim weltweit umfassendsten Regelwerk für KI müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten – und alles dafür zu tun, dass die Chancen von KI umfassend genutzt werden können.
Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: „Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben. Es geht um das auch im weltweiten Maßstab umfassendste Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Dabei muss gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit – und alles dafür tun, dass die Chancen von KI umfassend genutzt werden können. Die Datenschutz-Grundverordnung zeigt mit ihren nach fünf Jahren immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten, dass eine Regulierung nicht nur gut gemeint sein darf, sondern vor allem gut gemacht sein muss.
Beim AI Act berühre der aktuelle Dissens zur Regulierung sogenannter Foundation Models kein Detail, sondern einen Kern der KI-Regulierung. Der Vorschlag einer abgestuften Regulierung von Foundation Models oder General-purpose AI Models sei ein Irrweg, weil damit statt des grundsätzlich richtigen risikobasierten Ansatzes auf die Größe eines Modells abgestellt wird, was aber kein Maßstab für mögliche KI-Risiken ist. Der Bitkom-Präsident: „Europa läuft mit einer solchen Regulierung von Foundation Models Gefahr, sich bei einer der spannendsten KI-Entwicklungen aufs Abstellgleis zu manövrieren und KI-Unternehmen sowie Expertinnen und Experten ins Ausland zu vertreiben. Bitkom unterstützt daher den vorgelegten Vorschlag von Frankreich, Italien und Deutschland zu einer regulierten Selbstregulierung von Foundation Models. Der AI Act sollte seiner Idee treu bleiben und auf einen anwendungsbezogenen Ansatz zur Risikoeinschätzung auch mit Blick auf Foundation Models setzen.“
Quelle: Bitkom
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