Vermeidbar: Abmahnungen wegen fehlerhafter Rechtstexte
Verbraucherschützer haben festgestellt, dass viele Unternehmen die seit 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher in ihren Verträgen nur unzureichend umgesetzt haben. Die IT-Recht Kanzlei gibt Tipps, um Abmahnungen aus diesem Grund zu vermeiden.

Das Gesetz über „Faire Verbraucherverträge“ soll es Verbrauchern erleichtern, Langzeitverträge problemloser zu beenden. Dies betrifft Dienste wie Mobilfunk- und Internetangebote, Streaming-Plattformen sowie online abgeschlossene Zeitungsabonnements. Vor der Einführung des Gesetzes war es die Regel, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängerte, wenn der Nutzer die Kündigungsfrist nicht einhielt. Das wollte der Gesetzgeber ändern. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann ein Anbieter den Vertrag zwar weiterhin automatisch verlängern. Der Kunde hat jedoch das Recht, den Vertrag monatlich zu kündigen. Auch diese Regelung muss in den AGB klar geregelt sein.
Kritik von Verbraucherschützern wegen „gravierender Mängel“
Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale hat etwa jeder siebte Anbieter das neue Gesetz unzureichend umgesetzt. Das Ergebnis: In den AGB von 116 Anbietern wurden insgesamt 167 Verstöße festgestellt. Obwohl die gesetzliche Lage dies nicht mehr erlaubt, enthielten ihre Klauseln immer noch eine automatische Verlängerung um einen festgelegten Zeitraum oder legten Kündigungsfristen von über einem Monat fest.
Von den 116 Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben 85 bereits eine Abmahnung erhalten. Allerdings haben nur 60 Prozent von ihnen ihre AGB geändert und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Mehr Informationen: IT-Recht Kanzlei
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