Behörden fordern Corona-Soforthilfen zurück
Für viele Unternehmer waren sie ein Segen, nun sind sie für viele ein Fluch geworden: Corona-Soforthilfen. Behörden fordern von jedem fünften Begünstigten nun Zahlungen zurück. Dabei stand eine Rückzahlung damals nicht im Raum.
Im Jahr 2020 gab die Bundesregierung über 71 Milliarden aus, um kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Krise zu helfen. Dadurch konnten viele gerettet werden – alle, die durch die Lockdowns nicht mehr arbeiten konnten. Insgesamt wurden die verschiedenen Zuschüsse fast fünf Millionen Mal beantragt. Der Staat versprach die kleinen Unternehmer vor dem Schlimmsten in der Krise zu schützen, indem er die Finanzspritze übernahm. Es war eben kein Kredit, sondern ein Fördertopf, aus dem jeder etwas bekam, wenn er betroffen war. Im Durchschnitt erhielten die Antragsteller zwischen 6.000 und 11.000 Euro.
Nun fordern die Behörden die ausgezahlten Soforthilfen in über 400.000 bekannten Fällen vollständig oder teilweise per Bescheid zurück. Die entsprechenden staatlichen Stellen behaupten, dass bei vielen Unternehmen die Bedingungen für die Hilfe nie vorgelegen haben und prüfen nachträglich, ob bestimmte Unternehmer damals tatsächlich zum Kreis der Betroffenen gehörten. Diese nachträglichen Prüfungen hält WBS LEGAL für eine unzulässige Änderung der Verwaltungspraxis, und damit für rechtswidrig. Betroffene sollten nach über zwei Jahren darauf vertrauen dürfen, dass die gezahlten Soforthilfen berechtigterweise gewährt wurden und deshalb nicht mehr zurückverlangt werden dürfen.
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