EU-KI-Verordnung: Verschiebung nicht mehr ausgeschlossen

In einem an EU-Kommission und Rat der Mitgliedstaaten übersandten Schreiben legt die Merz-Regierung ihre Wünsche offen. Auf gut zehn Seiten ist teils detailreich vermerkt, was sie gerne an Änderungen bei der Überarbeitung der Digitalgesetzgebung hätte.
Zwei Monate vor Weihnachten hat die Bundesregierung ihren Wunschzettel für den sogenannten Digital-Omnibus nach Brüssel gesandt. Und in dem steckt einiges: Auf gut zehn Seiten ist teils detailreich vermerkt, was die sie gerne an Änderungen bei der von der EU-Kommission geplanten Überarbeitung der Digitalgesetzgebung hätte. Einige der Änderungswünsche haben es jedoch in sich und gehen in ihrer Wirkung über die eigentlich in solchen Verfahren üblichen kleineren Änderungswünsche weit hinaus. Auch deshalb wurde in der Bundesregierung über Wochen intensiv verhandelt.
Berlin für Verschiebung bei Hochrisiko-KI-Regulierung
Besonders lang geraten ist die Liste der Änderungswünsche bei der KI-Verordnung. Bei der zunächst umrungenen Verabschiedung waren die Mitgliedsstaaten zunächst stolz, eine neue Technologie frühzeitig zu regulieren. Nun sollen maßgeblich Änderungen vorgenommen werden. Der wohl wichtigste Vorschlag: Für die beiden Hochrisikobereiche der Anhänge I und III der KI-VO soll die Anwendung um ein Jahr verzögert werden. Hinter Anhang I verbergen sich eine Reihe bereits anderweitig regulierter Systeme, darunter fällt etwa Spielzeug oder Motorboote. Anhang III befasst sich unter anderem mit Systemen zur biometrischen Überwachung und kritischer Infrastruktur.
Der Vorschlag, den Digitalminister Karsten Wildberger schon vor einigen Monaten erstmals machte, sieht nun vor, dass die erweiterte Regulierung nach KI-VO ein Jahr später greift, also statt 2026 erst 2027. Zusätzlich schlägt die Bundesregierung vor, dass die Kriterien zur Feststellung, ob ein Allzweck-KI-Modell (gpAI) über “hochwirksame Fähigkeiten” verfügt und daher als gpAI-Modell mit systemischem Risiko eingestuft wird, überarbeitet werden sollen. Das war bislang vor allem über den Schwellenwert der Rechenpower für den Trainingsdatensatz definiert – etwas, das von Beginn an für Kritik sorgte. Hier will die Bundesregierung künftig jenseits der reinen Rechenpower differenzieren.
Quelle: heise.de
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