“Klimageld – smart und schnell” – Brief an Christian Lindner
Unser Brief an Bundesminister Christian Lindner:
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
in der großen Zahl der Wortmeldungen zum überfälligen Klimageld befindet sich auch ein Beitrag von Prof. Clemens Fuest, dem Präsidenten des ifo-Institutes, der wissenschaftlich begründet, wie das Klimageld resp. eine vergleichbare Kompensation völlig unbürokratisch und noch fairer als per Kopfprämie ausgezahlt werden kann. Er schreibt:
„Eine Kombination aus Erhöhung des Grundfreibetrags, des Bürgergelds und eine Senkung der Grenzsteuersätze wären für alle Bürger am Ende des Monats auf Gehaltszettel und Konto sichtbar. Wenn man noch deutlicher sein will, könnte man den Entlastungsbetrag auch explizit auf der Gehaltsabrechnung als Klima-Bonus ausweisen.“
Damit entfällt auch das von Ihnen ins Feld geführte Argument der fehlenden administrativen Voraussetzungen für die Auszahlung. Den vollständigen Beitrag in der FAZ vom 16.1. finden Sie als Anlage.
Eine schnelle Umsetzung dieser smarten Idee wird die große Skepsis der Bevölkerung auflösen und das Megathema Klimaschutz wieder positiv besetzen. Die Finanzierungskosten werden sich, wie in meinem angehängten Schreiben verdeutlicht, durch die psychologischen Effekte von selbst amortisieren.
Sehr geehrter Herr Minister, nutzen Sie die große Chance, das verloren gegangene Vertrauen in die Regierungsarbeit der Ampel wiederzugewinnen und die dringend benötigte Aufbruchstimmung zu erzeugen!
Freundliche Grüße
Franz J. Grömping
und die Antwort des Bundesministeriums
Sehr geehrter Herr Grömping,
danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Bei der Frage des Klimageldes sind grundsätzlich zwei Faktoren zu berücksichtigen. Ein Faktor ist ist die Verfügbarkeit eines direkten Auszahlungsweges von staatlichen Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger, die andere die politische Entscheidung darüber, wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die dem Klimatransformationsfond (KTF) zufließen, an die Bürgerinnen und Bürger zurück gezahlt werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die rechtliche Voraussetzung und der Auftrag an das BMF geschaffen, um einen direkten Auszahlungsweg zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Steuer-Identifikationsnummer mit einer IBAN-Bankverbindung verknüpft wird, so dass eine Pro-Kopf-Auszahlung bürokratiearm möglich ist. Damit sind bereits erste Voraussetzungen geschaffen worden, um noch in dieser Legislaturperiode einen technischen Mechanismus zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmen aus der CO2-Bepreisung direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden können. Das entsprechende Projekt beim Bundeszentralamt für Steuern arbeitet mit Hochdruck am Aufbau der Datenbank zur Zuspeicherung der Kontoverbindungen. Der Mechanismus zur Auszahlung wird planmäßig 2025 zur Verfügung stehen, sodass eine Pro-Kopf-Auszahlung von staatlichen Leistungen wie zum Beispiel einem Klimageld, technisch möglich ist. Hier sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundeszentralamt für Steuern im Zeitplan.
Für die Auszahlung des Klimagelds ist aber nicht der technische Weg entscheidend. Es geht um politische Entscheidungen über die Frage, wie die CO2-Einnahmen verwendet werden sollen – als staatlich verteilte Förderprogramme für bestimme Empfängerkreise (Subventionen) oder als direkte Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger (Klimageld). Bundesminister Christian Lindner hat darauf hingewiesen, dass aktuell die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form von direkten Förderungen wie zum Beispiel der Erneuerung von Heizungsanlagen, im Bereich der Gebäudesanierung, aber auch der grünen Stahlproduktion und Ladesäuleninfrastruktur oder der Übernahme der EEG-Umlage verwendet werden. Da auch der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann, muss für die Auszahlung eines Klimageldes die Förderpolitik entsprechend verändert werden. Es ist im Bundeshaushalt nicht darstellbar, dass sowohl umfangreiche Förderprogramme als auch das Klimageld geleistet werden.
Innerhalb der Bundesregierung ist für die im KTF vereinnahmten Mittel und die meisten daraus finanzierten Förderungen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen dazu an das BMWK wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Weitere News aus dieser Kategorie
9. Dezember 2024
Open Source: Deutschland muss raus aus der Abhängigkeit
Jährlich werden vom deutschen Staat Milliarden für proprietäre Programme…
9. Dezember 2024
Fremdpersonal: DRV setzt auf das, was sie bei Privatfirmen ablehnt
Angesichts der Debatten um Scheinselbstständigkeit findet es der Verband der…
2. Dezember 2024
Starlink: Europa wehrt sich gegen Machtzuwachs von Elon Musk
Dass Starlink beim Satelliteninternet immer stärker wird und Elon Musk bald ein…