Kritik an BMAS-Plänen zu „neuer Selbstständigkeit“

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Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) e.V. kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, eine „neue Selbstständigkeit“ einzuführen und diese an eine Rentenversicherungspflicht zu koppeln. Das habe erhebliche negative Auswirkungen.

Das „Damokles-Schwert“ Scheinselbstständigkeit belastet Selbstständige und Auftraggeber. Das BMAS will nun die dringend benötigte Rechtssicherheit an eine Rentenversicherungspflicht koppeln. „Rechtssicherheit gegen Aufpreis: Dieser Vorschlag ist eines Rechtsstaats unwürdig“, sagt Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD. Selbstständige und ihre Auftraggeber leiden seit Jahren erheblich unter dem dysfunktionalen Statusfeststellungsverfahren und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit. Um dem „Damokles-Schwert der Scheinselbstständigkeit“ zu entkommen, wandern inzwischen viele Projekte ins Ausland – und selbstständige Fachkräfte folgen ihnen.

Der VGSD macht auf erhebliche negative Auswirkungen auf Gründungsgeschehen, Solo- und Kleinstunternehmen sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland aufmerksam.

Der Verband benennt drei zentrale Kritikpunkte:

  1. Rechtssicherheit darf nicht zum käuflichen Gut werden

„Es kann nicht sein, dass Selbstständige sich Rechtssicherheit über eine Rentenversicherungspflicht erkaufen müssen. Sie sollte in einem Rechtsstaat selbstvertändlich sein und für alle gelten“, so Dr. Lutz. Die geplante Regelung führt nach Einschätzung des VGSD zu einer Zwei-Klassen-Selbstständigkeit: Wer sehr gut verdient, wird den maximalen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 1.571,80 Euro/Monat in Kauf nehmen, um seinen Auftraggebern mehr Rechtssicherheit bieten und wieder Aufträge erhalten zu können.

Die große Mehrheit der Selbstständigen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, würde finanziell durch die neue Regelung überfordert. Grund ist, dass Selbstständige nicht nur den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen müssen, sondern noch einmal mindestens 20 Prozent zusätzlich. Wer sich aber gegen das neue Modell entscheidet, für den soll die erdrückende Rechtsunsicherheit bestehen bleiben.Für sie sollen die bisherigen Kriterien, für die zahlungskräftigeren Selbstständigen andere, neue Kriterien gelten. Eine solche Ungleichbehandlung widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen.

  1. De-Facto-Rentenversicherungspflicht, die die wirtschaftliche Realität von Gründer/innen und Selbstständigen ignoriert

Aus dem „Wahlmodell“ könnte in der Praxis schnell ein Zwang werden: Auftraggeber werden bevorzugt mit „neuen Selbstständigen“ arbeiten, um eigene Risiken zu minimieren. Damit entsteht eine De-Facto-Rentenversicherungspflicht – ohne faire Ausgestaltung und echte Wahlfreiheit.

  1. Unklare und praxisferne Kriterien schaffen neue Unsicherheit

Für „neue Selbstständige“ sollen fünf neue Kriterien zur Beurteilung von Selbstständigkeit gelten: die Möglichkeit, eine Vertretung zu stellen, das Bestehen von Verlustrisiken und Gewinnchancen, das Betreiben von Werbung, die Tätigung von für Selbstständige typischen Ausgaben und das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber. Mindestens drei davon müssten erfüllt sein.

Diese Kriterien klingen plausibel, wurden aber bisher so ausgelegt, dass sie in der Praxis nicht erfüllbar waren. Sie bedürfen genauerer Klärung. Selbst innerhalb des neuen Systems droht damit eine Fortsetzung der bestehenden Unsicherheit. Die Möglichkeit etwa, eine Vertretung zu stellen, soll als obligatorisches Kriterium eingeführt werden, ist in vielen Bereichen aber realitätsfern. Wie etwa soll ein Dirigent oder ein Schauspieler eine Vertretung benennen – oder eine Speakerin, die wegen ihrer speziellen Expertise gebucht wurde?

Quelle: VGSD

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