Kürzungen: Verwaltung frühestens in zehn Jahren digital

Die Meldung, dass der Bund seine Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung drastisch kürzt, sorgt für Aufregung. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) konstatiert, dass die Politik ihre Digitalisierungsziele erst in zehn Jahren erreicht, wenn sie ihr jetziges Tempo beibehält.

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Im kommenden Jahr wird der entsprechende Haushaltsposten im Bundesinnenministerium sinken – von aktuell 377 Millionen Euro auf nur noch gut drei Millionen Euro. Formal hat die Bundesregierung zwar recht, wenn sie darauf verweist, dass es sich nicht um eine eigentliche Kürzung handelt, sondern dass bloß die Sondermittel aus den Covid-Programmen auslaufen. Das befreie sie aber nicht von der Pflicht, mehr zu tun. Denn schon heute geht fast nichts voran, schreibt das IW.

Nicht einmal ein Viertel des Weges geschafft

575 einzelne Verwaltungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen sollten bis Ende 2022 online verfügbar gemacht werden – so sieht es das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz vor. Deutschland sollte damit im E-Government zu den führenden europäischen Ländern wie Estland oder Dänemark aufschließen. Dieses Ziel hat die Bundesrepublik krachend verfehlt: Zum Jahresende 2022 waren bundesweit nur 105 Leistungen online. Aktuell sind es 128 Leistungen. Schreibt man das aktuelle Tempo fort, würde der Spitzenreiter Bayern noch vier Jahre bis zur Vollumsetzung brachen, das Saarland als Nachzügler ganze zehn – ein blamables Zeugnis, das sinnbildlich für die deutsche Verwaltungseffizienz steht. Bei einer Kürzung der Bundesmittel dürften diese inakzeptablen Zeiten nun noch weiter ansteigen.

Auch bei den EU-Zielen geht es nicht voran

Laut IW deutet Vieles darauf hin, dass die Digitalisierung noch weiter erlahmt. So sei der Bund dabei, die Registermodernisierung auf die lange Bank zu schieben. Bei diesem Vorhaben sollen die Datenregister von Bund, Ländern und Kommunen mit verknüpft werden – der nächste wichtige Schritt, um die EU-Vorgabe des „Once-only“ umzusetzen. Daten von Bürgern und Unternehmen, die bereits beim Staat vorhanden sind, sollen zukünftig in der Online-Kommunikation mit Verwaltungen nicht noch einmal abgefragt werden. Das geht nur mit kompatiblen Dateisystemen, die es bislang nicht gibt.

Quelle: IW