Plattformarbeit: Selbstständigenverband zum EU-Kompromiss
Sind zwei von drei Solo-Selbstständigen in Deutschland bald Angestellte? Das fragt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) nach dem Kompromissvorschlag über die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Es sei die schlechteste aller Lösungen.

VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz, erklärt dazu: „Die größten Schwächen der Richtlinie liegen einerseits in dem extrem schwammigen Plattformbegriff. Durch diesen könnte eine große Zahl von Unternehmen in Deutschland einfach nur durch die Nutzung zeitgemäßer Methoden zur Zusammenarbeit mit ihren Auftragnehmern unter die Richtlinie fallen, ohne dies vorher zu wissen. Andererseits wird eine Beweislastumkehr mit scharfen Sanktionen geschaffen. Wenn die Beschäftigungsvermutung ausgelöst wird, muss das Unternehmen beweisen, dass keine Anstellung vorliegt. Dabei wird es nun den Mitgliedstaaten überlassen, Kriterien für die Auslösung der Vermutung aufzustellen. Weil man selbst daran gescheitert ist, rechtssichere Kriterien zu formulieren, schafft man nun neue Rechtsunsicherheit. Wie soll ich nachweisen, dass ich nicht scheinselbstständig bin oder Scheinselbstständige beschäftige, wenn die Kriterien nicht klar sind?
Dieser faule Kompromiss der EU schadet Solo-Selbstständigen in Deutschland ganz besonders, weil es schon bisher keine eindeutigen Statusfeststellungs-Kriterien gibt. Für sie wird es noch schwieriger im Inland Aufträge zu erhalten – und das mitten in einer schweren Wirtschaftskrise. Die EU begründet ihren Schritt mit Zahlen zur Plattformarbeit, die – heruntergerechnet auf Deutschland – bedeuten, dass zwei von drei Solo-Selbstständigen in Wahrheit Angestellte sind. Dem fehlt jede Plausibilität, es zeigt aber das Ausmaß des Schadens, den diese Richtlinie anrichten kann.”
Quelle: VGSD
Weitere News aus dieser Kategorie
6. Oktober 2025
Dezentrale Energiewende: Studie bestätigt AGEV-Kurs
Dezentrale Energielösungen erbringen bis 2045 einen Mehrwert von bis zu 255…
29. September 2025
Apple will Abschaffung des Digitalgesetzes DMA der EU
Der Digital Markets Act zwingt Apple unter anderem, iPhone und iPad zu öffnen.…
7. Juli 2025
Startups gehen auf Distanz zu den USA
Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche…



