Plattformarbeit: Selbstständigenverband zum EU-Kompromiss

Sind zwei von drei Solo-Selbstständigen in Deutschland bald Angestellte? Das fragt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) nach dem Kompromissvorschlag über die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Es sei die schlechteste aller Lösungen.

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VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz, erklärt dazu: „Die größten Schwächen der Richtlinie liegen einerseits in dem extrem schwammigen Plattformbegriff. Durch diesen könnte eine große Zahl von Unternehmen in Deutschland einfach nur durch die Nutzung zeitgemäßer Methoden zur Zusammenarbeit mit ihren Auftragnehmern unter die Richtlinie fallen, ohne dies vorher zu wissen. Andererseits wird eine Beweislastumkehr mit scharfen Sanktionen geschaffen. Wenn die Beschäftigungsvermutung ausgelöst wird, muss das Unternehmen beweisen, dass keine Anstellung vorliegt. Dabei wird es nun den Mitgliedstaaten überlassen, Kriterien für die Auslösung der Vermutung aufzustellen. Weil man selbst daran gescheitert ist, rechtssichere Kriterien zu formulieren, schafft man nun neue Rechtsunsicherheit. Wie soll ich nachweisen, dass ich nicht scheinselbstständig bin oder Scheinselbstständige beschäftige, wenn die Kriterien nicht klar sind?

Dieser faule Kompromiss der EU schadet Solo-Selbstständigen in Deutschland ganz besonders, weil es schon bisher keine eindeutigen Statusfeststellungs-Kriterien gibt. Für sie wird es noch schwieriger im Inland Aufträge zu erhalten – und das mitten in einer schweren Wirtschaftskrise. Die EU begründet ihren Schritt mit Zahlen zur Plattformarbeit, die – heruntergerechnet auf Deutschland – bedeuten, dass zwei von drei Solo-Selbstständigen in Wahrheit Angestellte sind. Dem fehlt jede Plausibilität, es zeigt aber das Ausmaß des Schadens, den diese Richtlinie anrichten kann.”

Quelle: VGSD