E-Rechnungspflicht: Kleinunternehmer befreit
Nach dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 sind Kleinunternehmer nicht verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen auszustellen. Sie könnten aber trotzdem unter Druck geraten, wenn große Kunden sie drängen, E-Rechnungen auszustellen, weil es ihre Mehraufwände reduziert.

Mit dem geänderten Jahressteuergesetz 2024 gibt es einige Ausnahmen und Übergangsfristen zur Pflicht für E-Rechnungen im Geschäftsbetrieb. Im Prinzip liegt ab dem 1. Januar 2025 eine zum Vorsteuerabzug berechtigende E‑Rechnung nur noch dann vor, wenn sie „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“, wie das Bundesfinanzministerium schreibt. Ein einfaches PDF-Dokument fällt dann nicht mehr unter diese Definition.
Mit seiner Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2024 hat der Bundesrat am Freitag zudem den Weg für eine allgemeine Ausnahme freigemacht: Kleinunternehmer werden damit auch nach den Übergangsfristen bis Ende 2027 nicht verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
Zugleich gilt von Januar an: Kleinunternehmer ist, wer im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte sowie im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz macht. Bisher lag die Grenze bei 22.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro. Alle anderen Unternehmen sind angehalten, mit dem Stichtag E-Rechnungen insbesondere in den in Deutschland üblichen Formaten XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 auch zu versenden. Diese erfüllen die einschlägigen umsatzsteuerlichen Voraussetzungen.
Wert der Ausnahme in der Praxis fraglich
Fin Glowick, Vertriebsexperte bei der Softwarefirma WISO MeinBüro, warnt vor der Gefahr, „dass große Unternehmen auf die Kleinunternehmer Druck ausüben werden, trotz Pflichtbefreiung E-Rechnungen auszustellen.“ Für Konzerne bedeute es nämlich einen Mehraufwand, sowohl E-Rechnungen als auch herkömmliche PDFs & Co. zu verarbeiten. Faktisch könnte die Pflichtbefreiung so nicht wirklich zu weniger Verwaltungsaufwand bei kleinen Firmen führen.
Quelle: heise.de
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