GKV-Höchstbeitrag 2027: Was der Sprung Selbstständige kostet

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2027 deutlich steigen. Für gut verdienende Selbstständige dürfte es dadurch spürbar teurer werden. Versicherungsexperte Bastian Kunkel nennt drei Punkte, die Selbstständige jetzt prüfen sollten.
Für viele gut verdienende Selbstständige dürfte die gesetzliche Krankenversicherung 2027 deutlich teurer werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat steigen, also auf 76.500 Euro im Jahr. Darin steckt neben der regulären Fortschreibung eine gesetzlich beschlossene Sonderanhebung um 300 Euro.
Knapp 100 Euro mehr – allein für die gesetzliche Krankenversicherung
Rechnet man mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent, steigt der Höchstbeitrag von rund 1.017 auf rund 1.116 Euro im Monat. Knapp 100 Euro mehr, rund 1.180 Euro im Jahr.
In der Pflegeversicherung soll dieselbe Grenze gelten. Für Eltern kommen so rund 20 Euro dazu. Kinderlose trifft es härter, weil laut Kabinettsbeschluss zur Pflegereform auch ihr Zuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen soll: gut 40 Euro. Unterm Strich also rund 120 bis 140 Euro mehr im Monat.
Selbstständige zahlen das komplett allein. Die volle Erhöhung trifft freiwillig Versicherte ab 76.500 Euro beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu zählen neben dem Gewinn auch Mieten oder Kapitalerträge.
Endgültig ist das noch nicht: Die Grenzwerte liegen erst als Verordnungsentwurf vor, die Pflegereform muss durch den Bundestag, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 fehlt noch.
Drei Punkte, die Selbstständige jetzt prüfen sollten:
Das gemeldete Einkommen. Die Kasse setzt den Beitrag vorläufig anhand des letzten Steuerbescheids fest. Ist das Arbeitseinkommen seitdem um mehr als 25 Prozent gesunken, lässt sich eine Reduzierung beantragen. Wer nicht reagiert, streckt womöglich monatelang zu hohe Beiträge vor.
Die Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich fix, der Zusatzbeitrag nicht. Am Höchstbeitrag macht schon ein halber Prozentpunkt gut 380 Euro im Jahr aus.
Der Krankengeldschutz. Hauptberuflich Selbstständige haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. „Aus unserer Beratungspraxis bei Versicherungen mit Kopf wissen wir: Diese Lücke fällt vielen erst auf, wenn sie wochenlang ausfallen und kein Einkommen mehr haben. Abhilfe schafft eine Wahlerklärung gegenüber der Kasse, dann fließt Krankengeld in der Regel ab der siebten Woche. Oder ein privates Krankentagegeld“, so der Versicherungsexperte.
Quelle: BIG BANG UNTERNEHMER
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