Ausblick: Einkommensteuerreformgesetz 2027

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Entlastet werden sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Das Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro, die Entlastungen sollen in zwei Stufen kommen und ab 2028 voll wirken. Wichtig: Der Entwurf ist Stand Anfang Oktober 2026 noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das sieht der Entwurf unter anderem vor:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
  • Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
  • Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen darunter liegen.
  • Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift damit erst ab rund 70.600 Euro (2026: 69.879 Euro).
  • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.
  • Zur Gegenfinanzierung soll der Reichensteuersatz von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten (bisher 277.826 Euro). Ab 280.000 Euro soll zusätzlich ein neuer Satz von 47 Prozent greifen, den die Bundesregierung als „Superreichensteuer“ bezeichnet.

Quelle: kununu

Weitere Infos beim Bundesministerium der Finanzen

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