Künftig mehr selbstständige Senioren?
Auch unterhalb des Renteneintrittsalters dürfen Rentner ab Januar 2023 unbegrenzt dazuverdienen, ohne mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen. Das hat der Bundestag entschieden. Damit will der Staat die Erwerbsbeteiligung von Senioren erhöhen.
Senioren, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, aber etwa aufgrund der „Rente mit 63“ bereits eine Altersrente beziehen, dürfen ab nächstem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen. Für sie galt für die Jahre 2021 und 2022 zwar eine Corona-Sonderregelung nach der sie bis zu 46.000 Euro pro Jahr dazuverdienen konnten. Zum 1. Januar 2023 wäre diese Regel jedoch wieder auf die frühere Grenze von 6.300 Euro geschrumpft, also gerade mal ein vierzehntel der Sonderregelung. Nun aber hat der Bundestag ganz auf eine Zuverdienstgrenze verzichtet, die Betroffenen dürfen ab nächstem Jahr also beliebig viel hinzuverdienen. Das gilt bisher schon für alle „normalen“ Rentner, die das Renteneintrittsalter bereits überschritten haben.
Die Einnahmen müssen versteuert werden
Egal ob unter- oder oberhalb der Altersgrenze: Der Hinzuverdienst muss versteuert und gegebenenfalls verbeitragt werden, wenn er zusammen mit der Rente den steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (in 2023) übersteigt.
Ebenfalls profitieren Empfänger von Erwerbsminderungsrente. Bei voller Erwerbsminderung soll ein Hinzuverdienst von künftig 17.800 Euro (2023) anrechnungsfrei sein. Mit den neuen Regelungen will der Staat angesichts des herrschenden Fachkräftemangels die Erwerbsbeteiligung von Senioren erhöhen, deren Kompetenz und Arbeitskraft dringend benötigt wird. Das ist laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) ein guter Schritt – auch wenn der Staat durch die „Rente mit 63“ zuvor Anreize genau in die andere Richtung gesetzt habe, nach dem Motto: Langjährig Versicherte haben schon so lange gearbeitet, es muss dann für sie auch mal Zeit zum Ausruhen sein.
Die großzügigeren Regeln dürften auch die Selbstständigkeit im Alter fördern, so der VGSD: Viele Angestellte wollten nach dem Renteneintritt endlich mal das tun, was sie schon immer wollten – und das oft in Form einer Selbstständigkeit. Und Selbstständige bleiben dies beim Renteneintritt häufig, auch wenn sie natürlich den Umfang ihrer Selbstständigkeit deutlich reduzieren.
Quelle: VGSD
Weitere Nachrichten aus den Bereichen:
- AGEV im Dialog (107)
- AGEV-Unternehmertreff (2)
- Glosse (1)
- Hörtipp (8)
- Initiativen & Positionen (11)
- Innovationen (7)
- Interview (19)
- IT & Telekommunikation (5)
- Mitgliederangebot (2)
- Politik (10)
- Praxis (6)
- Startup (8)
- Themenserie (7)
- Veranstaltungen (3)
- Visionen (1)
- Editorial (4)
- Einwurf (5)
- Mitgliederversammlung (2)
- Nachrichten (447)
- Finanzen (4)
- Hörtipp (4)
- Initiativen & Positionen (9)
- Innovationen (11)
- IT & Telekommunikation (159)
- Politik (135)
- Praxis (74)
- Recht (40)
- Veranstaltungen (11)
- Newsletter-Tipp (1)
- Schwerpunkt (1)
- Tipp (3)
- Umfrage (1)
- Unkategorisiert (3)
Weitere News aus dieser Kategorie
25. November 2024
E-Rechnungspflicht: Kleinunternehmer befreit
Nach dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 sind Kleinunternehmer nicht…
18. November 2024
Betrieb digital sicher machen: Digitale Erstberatung
Backups einrichten, Updates durchführen, sichere Passwörter anlegen: Die…
18. November 2024
Neue KI-Weiterbildungsangebote von Fraunhofer
Im November und Dezember 2024 lädt das Fraunhofer-Institut für Intelligente…