Bahnbrechendes EuGH-Urteil zur DSGVO
Der Schadensersatz bei Hackerangriffen und Datenlecks wird leichter. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Dezember die Rechte der Verbraucher enorm gestärkt (Rs. C-340/21). Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL ordnet das Urteil ein.

Wurden eigene Daten infolge eines Hackerangriffs missbraucht, stehen die Chancen, dafür immateriellen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten, besser denn je. Zum einen kann bereits die Befürchtung eines Datenmissbrauchs ausreichen, um Schadensersatz zu erhalten. Zum anderen können Unternehmen, deren Systeme gehackt wurden, sich praktisch kaum noch von einem Schuldvorwurf entlasten.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL: „Wir vertreten zehntausende Betroffene im Fall des Facebook- und Deezer-Datenlecks. Ihre Chancen auf bis zu 1000 Euro Schadensersatz wurden mit diesem EuGH-Urteil enorm gestärkt. Das motiviert uns, auch zukünftig Verbraucher, deren Daten bei Hackerangriffen und Datenlecks abhandengekommen sind, zu unterstützen und dadurch zu mehr Datensicherheit in Deutschland und Europa beizutragen.“ Der wichtigste Punkt des EuGH-Urteils: Es kann bereits einen „immateriellen Schaden“ darstellen, wenn eine von einem Hackerangriff betroffene Person befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbraucht werden.
Christian Solmecke: „Dies ist meiner Meinung nach das einzige richtige Ergebnis, das mit der DSGVO im Einklang steht. Der vorherigen strengeren Auslegung des Generalanwalts hat der EuGH damit eine Absage erteilt.“ Auch die weiteren Vorlagefragen habe der EuGH sehr verbraucherfreundlich entschieden und damit die Geltendmachung von Schadensersatz erleichtert. Im Fall eines Hackerangriffs würden demnach die vom Angriff betroffenen Behörden bzw. Unternehmen die Beweislast dafür tragen, dass ihre Schutzmaßnahmen geeignet waren. Und nicht nur das: Sie müssten nachweisen, dass sie „in keinerlei Hinsicht für den Schaden verantwortlich“ sind. „Unternehmen, die Kundendaten nicht ausreichend gegen Hackerangriffe gesichert haben, werden es infolge des EuGH-Urteils sehr schwer haben, sich zu entlasten. Schon jetzt zeigt unsere Praxiserfahrung, dass diese Beweisführung Unternehmen kaum gelingt. Dass sie ,in keinerlei Hinsicht‘ verantwortlich sind, ist praktisch fast unmöglich, nachzuweisen.“
Quelle: Presseportal
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