Barrierefreiheit wird für Unternehmen Pflicht

Was für öffentliche Einrichtungen bereits gilt, wird auch für die Privatwirtschaft Pflicht: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Was es von Unternehmen verlangt und wer betroffen ist, ordnet die Anwaltskanzlei WBS.LEGAL ein.

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Allen Menschen in der EU soll die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Dies schließt beispielsweise Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ein.  Am 28. Juni 2025 tritt daher das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie (RL (EU) 2019/882) zur Barrierefreiheit und soll einen neuen Standard an Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen schaffen. Während öffentliche Einrichtungen wie Behörden schon bisher die Pflicht haben, beispielsweise ihre Internet-Seiten barrierefrei zu gestalten, wird jetzt auf private Wirtschaftsakteure, also Unternehmen ausgeweitet.

WBS.LEGAL rät Unternehmen dringend, sich jetzt auf die Änderungen einzustellen und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Denn die Pflichten, die Händler, Hersteller, Importeure und Dienstleistungsanbieter treffen, sind komplex.

Für wen das neue BFSG gilt und welche Schritte nun am wichtigsten sind, erfahren Sie bei WBS.LEGAL