Freispruch im Prozess um Corona-Soforthilfe
Ein Mitglied des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) wurde vom Vorwurf des Subventionsbetrugs bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen freigesprochen. Warum das Urteil wichtig für Solo-Selbstständige ist.

Das Urteil nimmt in erfreulicher Weise die Lebenswelt von Selbstständigen in den Blick und liefert einen wichtigen Beitrag zur Abgrenzung von haupt- und nebenerwerblicher Selbstständigkeit, schreibt der VGSD in einem aktuellen Beitrag. Die Urteile in zweiter und dritter Instanz hätten das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach VGSD-Mitglied Helena Dietrich am 14. Dezember 2022 endgültig vom Vorwurf des Subventionsbetrugs frei. Viele VGSD-Mitglieder haben sich mit den Dietrichs darüber gefreut, dass die Staatsanwaltschaft in der dritten Instanz wie schon in der zweiten mit ihren Vorwürfen abblitzte.
Einige Fragen, die in dem Prozess eine Rolle spielten, können auch für andere Selbstständige Bedeutung haben und wegweisend sein für andere strafrechtliche Fälle, die noch aufkommen könnten. Ein entscheidender Punkt im Verfahren gegen Helena Dietrich war, dass die Staatsanwaltschaft ihr vorwarf, ihre selbstständige Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausgeübt zu haben. Nur für selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb durfte jedoch Corona-Soforthilfe beantragt werden. Dem hat das OLG Düsseldorf nun widersprochen. Es komme auch darauf an, wie viel Zeit und Geld die selbstständig tätige Person investiere und in welchem Stadium ihrer Selbstständigkeit sie sich befinde.
Mehr zum Urteil und seiner Bedeutung lesen Sie beim VGSD.
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