Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2025
Auch 2025 gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen für Unternehmen. Wer sich frühzeitig mit den Neuregelungen befasst, vermeidet Gesetzesverstöße und weiß rechtzeitig von neuen Vergünstigungen, von denen Unternehmer profitieren können.
E-Rechnungen für Unternehmen
Ab Januar werden E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Dieser Beschluss ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen in Deutschland eine Rechnung in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format ausstellen, übermitteln und empfangen können müssen. Reine pdf- oder docx-Formate erfüllen diese Anforderungen nicht. Für kleinere Unternehmen gilt eine Übergangszeit bis 2027. Ab 2028 ist die Nutzung von E-Rechnungen dann verpflichtend.
Barrierefreiheitsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Das gilt auch für Websites. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen. Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um.
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen von 35.000 Euro auf 55.000 Euro im Jahr angehoben. Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Zuge dieser Änderung wird auch die Berechnung der Umsatzgrenze vereinfacht: Ab dem kommenden Jahr werden nur noch die Umsätze des laufenden und des vorangegangenen Jahres berücksichtigt.
Steuerpauschalen für Geschäftsreisen steigen
Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes gibt es ab dem 1. Januar 2025 Anpassungen bei steuerlichen Pauschalen, die für Geschäftsreisende relevant sind. Tages- und Nächtigungsgelder werden auf 30 Euro beziehungsweise 17 Euro erhöht. Zudem wird das Kilometergeld einheitlich auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Auch das Kilometergeld für die Mitbeförderung einer Person wird von 0,05 Euro auf 0,15 Euro erhöht.
Höherer Verlustvortrag im Folgejahr möglich
Weist die Einkommenssteuererklärung ein negatives Einkommen auf, können Sie die Verluste als Verlustvortrag mit dem Einkommen in den nächsten Veranlagungsjahren verrechnen und so Ihre Steuerlast senken. Uneingeschränkt ist dies nur zu Beträgen von einer Million Euro zulässig (Ehepaare: zwei Millionen Euro). Verlustbeträge, die diese Grenze überschreiten, können nur anteilig in Folgejahren geltend gemacht werden. Dieser Anteil erhöht sich für die Veranlagungsjahre 2024 bis 2027 von 60 Prozent auf 75 Prozent.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen ab 2025 mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Versicherte mit einem Mindestverdienst von 5.512,50 Euro und einem Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozent zahlen ab dem kommenden Jahr 1.176 Euro mehr pro Jahr.
Auch für Solo-Selbstständige wird es teurer. Für sie gilt ein gesetzlich festgelegtes fiktives Mindesteinkommen als Berechnungsgrundlage der Beiträge. Dieser Wert erhöht sich von 1.178 Euro auf 1.248 Euro monatlich. Steigt auch der Zusatzbeitrag, erhöht sich der Krankenkassenbeitrag von 188 Euro auf 210 Euro im Monat.
Quelle: Volksbank
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