Google muss nicht nach der Wahrheit forschen

Das Recht auf Vergessenwerden verankert den Anspruch, dass nicht jede Information für immer abrufbar sein muss. In einem aktuellen Fall hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, welche Pflichten Google hat, wenn es um einen solchen Anspruch geht.

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Ausgangspunkt des ganzen Falles war der Streit eines Paares aus der Finanzdienstleistungsbranche mit Google. Das Paar wollte, dass Links zu kritischen Artikeln nicht mehr in der Google-Suche auftauchen. Google stellte sich aber quer: Immerhin könne es nicht wissen, ob die in den Artikeln wiedergegebenen Inhalte wahr oder falsch seien. Auf Spurensuche müsse sich Google jedenfalls nicht begeben. Dem stimmte auch der Bundesgerichtshof laut Zeit zu: Sollen Suchergebnisse gelöscht werden, müssen die Betroffenen die Gründe für ihren Rechtsanspruch darlegen und vor allem belegen. Eigene Nachforschungen müssen Suchmaschinenbetreiber jedenfalls nicht anstellen.

Beweislast zur Falschheit von Suchergebnissen bei den Betroffenen

Sollte Betroffenen jedoch der Nachweis gelingen, dass Angaben falsch sind, müssen Links zu beanstandenden Inhalten aus den Suchergebnissen entfernt werden.

Der Fall hatte bereits eine kleine Reise hinter sich gebracht: Das Paar wollte Google dazu zwingen, dass bei der Eingabe der Namen bestimmte, kritische Artikel nicht mehr angezeigt werden. Dabei ging es um Inhalte, die eine US-amerikanische Internetseite über das Anlagemodell des Paares veröffentlichte. Der Vorwurf lautete, dass die Seite gezielt negative Berichte veröffentlichte, um das Paar erpressbar zu machen. Zunächst versuchte das Paar, Google im Jahr 2018 vor dem OLG Köln zur Löschung der Suchergebnisse zu zwingen. Damit hatte es aber keinen Erfolg. Die Texte durften größtenteils weiter angezeigt werden. Danach ging es weiter zum BGH, der den Fall erst einmal dem EuGH vorlegte. Der EuGH entschied, dass die Beweislast zur Falschheit von Suchergebnissen bei den Betroffenen liegt. Diesen Grundsatz hat der BGH nun in seiner Entscheidung umgesetzt.

Quelle: Onlinehändler News