Kennzeichnungspflicht zur Transparenz von KI-generierten Inhalten

KI-generierte Bilder, Videos oder Texte sind längst Alltag. Für Nutzer ist aber oft nicht erkennbar, was echt ist – und was nicht. Die KI-VO sieht ab August 2026 deshalb Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI vor. Warum das Thema so heikel ist, erklärt die Kanzlei SRD.
Für Betreiber von KI ist eine Kennzeichnungspflicht von Deepfakes vorgesehen. Wie die Erfüllung der Pflicht aussehen kann, ist in der KI-VO nicht praktisch abgebildet. Genau hier setzt der erste Entwurf des „Code of Practice“ zur Transparenz von KI-generierten Inhalten an. Er soll erklären, wie die Kennzeichnungspflichten aus dem EU AI Act – die ab dem 2. August 2026 gelten – praktisch umgesetzt werden können.
Was beinhaltet der Code of Practice? Was gilt nicht als kennzeichnungspflichtig? Wie soll die Kennzeichnung aussehen? Wer ist verantwortlich? Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Antworten und mehr Informationen: SRD SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Weitere News aus dieser Kategorie
11. Mai 2026
KI vor Gericht: 10 Entscheidungen für den Onlinehandel
Besonders in den letzten Monaten haben Gerichte die ersten Leitplanken für den…
4. Mai 2026
KI an Schulen und Unis – was rechtlich erlaubt ist
Künstliche Intelligenz ist im Bildungsalltag angekommen, doch das Prüfungsrecht…
27. April 2026
Abmahngefahr: Zu große Ähnlichkeit von KI-Bildern
KI-generierte Bilder sind im Onlinehandel ohne Frage auf dem Vormarsch, doch…



