KI an Schulen und Unis – was rechtlich erlaubt ist

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Künstliche Intelligenz ist im Bildungsalltag angekommen, doch das Prüfungsrecht hinkt hinterher. Wer KI unreflektiert nutzt, riskiert im schlimmsten Fall die Exmatrikulation. WBS.LEGAL klärt über die aktuelle Rechtslage auf.

Die Frage ist längst nicht mehr, ob KI an Bildungseinrichtungen genutzt wird, sondern wie. Ein Experiment an der Ruhr-Universität Bochum zeigte bereits: ChatGPT kann eine Hausarbeit im Schuldrecht nicht nur schreiben, sondern sogar bestehen. Was für Studierende wie ein Segen klingt, ist für Schulen und Universitäten ein juristisches Pulverfass. Denn die Frage nach der „Eigenleistung“ muss im Zeitalter von Algorithmen völlig neu bewertet werden.

Die rechtliche Einordnung: Wann liegt eine Täuschung vor?

Rechtlich gesehen ist die Nutzung von KI kein klassisches Plagiat im Sinne eines Diebstahls geistigen Eigentums anderer Menschen, da eine KI nach aktuellem Recht kein Urheber sein kann. Dennoch werten Gerichte den Einsatz oft als Täuschungshandlung. Wer eine KI-generierte Antwort als seine eigene ausgibt, täuscht über die tatsächliche Eigenleistung.

Erste Entscheidungen, etwa vom Verwaltungsgericht (VG) Kassel, machen deutlich: Die Beweislast liegt zwar bei der Bildungseinrichtung, doch die Indizienketten werden dichter. Wenn ein Text plötzlich stilistisch massiv von bisherigen Leistungen abweicht oder Fakten halluziniert werden, die typisch für KI-Modelle sind, geraten Prüflinge schnell unter Verdacht. Die Konsequenzen reichen von der Note „Ungenügend“ bis hin zum endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs.

Grauzone Schreibhilfe: Wo endet die Unterstützung?

Nicht jede Nutzung ist verboten. Wer eine KI nutzt, um Texte zu strukturieren, Rechtschreibfehler zu korrigieren oder komplexe Sachverhalte zur Vorbereitung zu vereinfachen, bewegt sich oft noch im zulässigen Bereich – sofern die Prüfungsordnung dies nicht explizit ausschließt. Die Grenze ist jedoch fließend. Sobald die KI die inhaltliche Gedankenarbeit übernimmt, wird es kritisch.

Um diese Grauzone zu verlassen, fordern Experten eine Reform der Prüfungsformen. Denkbar wäre eine Kombination aus Hausarbeiten und verpflichtenden Kolloquien oder Vorträgen. Nur im direkten Gespräch lässt sich zweifelsfrei klären, ob das Wissen im Kopf des Studierenden steckt oder nur in der Cloud.

Quelle und mehr Informationen: WBS.LEGAL

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