Abmahngefahr: Zu große Ähnlichkeit von KI-Bildern

KI-generierte Bilder sind im Onlinehandel ohne Frage auf dem Vormarsch, doch die rechtliche Sicherheit hinkt. Wenn die KI-Ergebnisse bestehenden Fotografien zu ähnlich sehen, drohen Forderungen nach Löschung und Schadensersatz.
Händlernews weist in einem aktuellen Beitrag auf eine Abmahnung im Fall von KI-Bildern hin, die echten Fotografien zu ähnlich sehen. Die Erstellung von Bildern mittels Künstlicher Intelligenz wirke oft wie ein rechtsfreier Raum, doch das Urheberrecht gelte auch hier.
In dem Fall wird einem Online-Shop vorgeworfen, KI-generierte Bilder zu nutzen, die auf echten Fotografien basieren sollen. Die Abmahnerin behauptet, beim Übereinanderlegen der Bilder exakte Übereinstimmungen entdeckt zu haben. Auch Bildidee und Komposition sind sehr ähnlich.
In der Praxis ist es für Händler oft schwer nachzuvollziehen, mit welchen Daten eine KI trainiert wurde. Dennoch liegt die Verantwortung für das Endprodukt beim Verwender. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Ergebnisse auf Ähnlichkeiten mit bekannten Werken zu prüfen. Werden gezielte Vorlagen verwendet, müssen die nötigen Rechte vorab geklärt sein, da eine bloße Bearbeitung durch die KI nicht vor Urheberrechtsansprüchen schützt.
Quelle: Händlerbund Onlinehändler News
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