Kündigungsbutton zu wenig umgesetzt
Seit zwei Jahren sollen Verbraucher laut Gesetz elektronisch geschlossene Verträge schnell und unkompliziert kündigen können. Doch laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) ist bei knapp 20 Prozent aller Anbieter der Kündigungsbutton nicht zu finden.

Das mangelnde Angebot eines solchen Kündigungsbuttons kann zur Abmahnung führen. Und dennoch stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) jetzt fest, dass sich bei knapp 20 Prozent aller Anbieter kein derartiger Button finden lässt. Wie der Spiegel unter Berufung auf eine Meldung der Funke-Mediengruppe schreibt, sei der Prozentsatz innerhalb der Telekommunikationsbranche sogar noch höher.
Telekommunikationsbranche hinkt hinterher
Untersucht hatte der Vzbv ganze 1.200 Anbieterwebseiten aus den Branchen Telekommunikation, Strom, Fitnessabonnements und weitere. Insgesamt sollen davon knapp 20 Prozent keine oder eine nicht den Anforderungen entsprechende Lösung anbieten. Am deutlichsten zeigt sich das Problem beim gezielten Blick in die Telekommunikationsbranche: Hier waren rund 40 Prozent der Webseiten nicht mit einem adäquaten Kündigungsbutton ausgestattet.
Abmahngefahr: Kündigungsbutton bereits seit 2022 Pflicht
Mit dem im Juli 2022 rechtskräftig gewordenen § 312k BGB sollen Verbraucher im digitalen Geschäftsverkehr gestärkt werden. Gerade in den Bereichen Mobilfunk und Fitnessstudio, aber auch bei Medien-Abonnements gibt es im digitalen Raum oft keinen wirklichen Grund für umständliche Kündigungsschreiben und -Fristen. Auf Seiten der Anbieter ist die Kündigung eine Sache weniger Klicks – das sollte nun auch auf der anderen Seite Anwendung finden. Konkret sollten seit dem Inkrafttreten sämtliche Verträge, die auf Begründung eines Dauerschuldverhältnisses ausgerichtet sind, genauso unkompliziert wieder gekündigt werden können, wie sie oft abgeschlossen worden sind. Die Lösung sollte der sogenannte Kündigungsbutton sein. Nach einem Klick auf diesen sollen Verbraucher auf einer Bestätigungsseite die Kündigung rechtskräftig aussprechen können.
Wer den Button nicht anbietet, riskiert nicht nur eine Abmahnung durch die Konkurrenz. So erklärt Vzbv-Referentin Dietlinde Bleh, dass der mangelnde Button auch den Verbrauchern Sonderrechte einräumt: „Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer auffindbar ist, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.“
Quelle: Onlinehändler News
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