Musterschreiben: Feedback zur EU-Verpackungsverordnung

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Die EU-Kommission sammelt aktuell Rückmeldungen zu den geplanten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Betroffene Unternehmen können direkt Stellung nehmen, welche Belastungen aus der Umsetzung entstehen.

Für kleine und mittelständische Onlinehändler ist das eine wichtige Gelegenheit – denn seit die PPWR am 12. August 2026 in Kraft getreten ist, zeichnet sich bereits ab, welcher Posten sie besonders hart trifft: die Pflicht, in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie liefern, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.

Fixkosten pro Land, unabhängig vom Umsatz

Anders als bei vielen anderen Compliance-Pflichten skaliert die Bevollmächtigtenpflicht nicht mit dem tatsächlichen Geschäftsvolumen. Wer auch nur gelegentlich Ware in einen anderen Mitgliedstaat verkauft, kann bereits dadurch verpflichtet sein, dort einen Bevollmächtigten zu bestellen und zu bezahlen – unabhängig davon, ob es sich um fünf Pakete oder fünfhundert handelt. Bei zehn oder zwanzig relevanten Zielmärkten bedeutet das ebenso viele separate Vertragsverhältnisse, Gebührenstrukturen und Meldewege.

Für große Marktteilnehmer lassen sich diese Fixkosten über ein entsprechend hohes Volumen abfedern. Für kleine Händler ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung wiegt derselbe Betrag ungleich schwerer. In der Praxis führt das bereits jetzt dazu, dass Händler ihren Versand in einzelne oder sogar alle EU-Länder einstellen, statt die zusätzlichen Kosten und den administrativen Aufwand zu tragen – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Ziel des europäischen Binnenmarkts entgegenläuft.

So können kleine Händler Rückmeldung geben

Wer selbst eine Stellungnahme einreichen möchte, aber nicht weiß, wo er anfangen soll, kann sich an einem Textvorschlag orientieren.

Zum Musterschreiben auf Händlerbund Onlinehändler News

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