Urheberrecht: Abmahngefahr bei Bildernutzung
Onlinehändler sollten immer darauf achten, dass sie nur Bilder nutzen, für die sie über Nutzungsrechte verfügen, denn Urheberrechtsverletzungen können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Die Nutzung von fremden Bildern kann teuer werden, da neben den Abmahnkosten auch noch ein Schadensersatz hinzukommen kann. Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Nutzungsgebühr angesetzt. Im Rahmen eines aktuellen Falles wurde von einem Händler für die Nutzung von fünf Bildern eine Summe von 18.988,93 Euro verlangt, da dieser nicht die notwendigen Nutzungsrechte für die Bilder hatte. Die hohe Summe kam dadurch zustande, dass die Bilder seit 2016 bzw. 2017 online waren und hier Zinsen für Schadensersatzanspruch berechnet wurden.
Fazit: Onlinehändler sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie nur Bilder online stellen, für die sie die Nutzungsrechte haben.
Quelle: Onlinehändler News
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