Praxistipps zur neuen Kleinunternehmerregelung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Kleinunternehmerregelung. Das Bundesfinanzministerium hat zu den neuen Spielregeln ein Anwendungsschreiben verfasst und klärt auf, was in der Praxis zu beachten ist.

Wer sich als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim Finanzamt registrieren lässt, muss 2025 völlig neue Steuerspielregeln beachten, die das Bundesfinanzministeriums in einem aktuellen Schreiben vorstellt.
Von der Kleinunternehmerregelung profitieren Unternehmer, deren Gesamtumsatz 2024 (also im Vorjahr) nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 2025 voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen wird.
Kleinunternehmerregelung: Anwendungsschreiben klärt Praxisfragen
Da aufgrund der neuen Vorschriften zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und bezüglich der Erfassung als Kleinunternehmer im EU-Ausland nach § 19a UStG viele Praxisfragen auftauchen, hat das Bundesfinanzministerium ein Infoschreiben zur Kleinunternehmerregelung 2025 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 18.3.2025, Az. III C 3 – S 7360/00027/044/105). Dieses Infoschreiben kann unter bundesfinanzministerium.de eingesehen oder heruntergeladen werden.
Das Anwendungsschreiben zur Kleinunternehmerregelung des BMF können Sie hier herunterladen
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung
Weitere News aus dieser Kategorie
14. September 2026
Kostenloser „KI DSGVO Report 2026“
77 Prozent der Mitarbeiter geben Unternehmensdaten in KI-Tools ein, die meisten…
7. September 2026
Steuererklärung: Smartphone und KI gewinnen an Bedeutung
Die Steuererklärung ist oft der bei weitem aufwändigste Behördenkontakt des…
1. Juni 2026
#umsetzungstag am 9. Juni: Digitale Sicherheit anpacken
DIGITAL.SICHER.NRW bietet am 9. Juni acht kostenlose Online-Workshops zur…



