Urteil: Uni darf KI-generiertes Essay ablehnen
Die Technische Universität München (TUM) hat die Bewerbung eines Studenten für einen Masterstudiengang abgelehnt, da der eingereichte Essay mit hoher Wahrscheinlichkeit zu 45 Prozent von einem Chatbot erstellt wurde.
Über den Fall berichtet ein Artikel in der FAZ. Demnach stellt sich das Verwaltungsgericht München hinter die Entscheidung der TU München, einen Bewerber aufgrund eines KI-generierten Essays abzulehnen. Der Student hatte sich zwar gegen die Entscheidung der Universität gewehrt, das VG München bestätigte diese jedoch (M 3 E 23.4371).
Zum Hintergrund: Die Professoren der TUM wurden misstrauisch, als sie feststellten, dass der Essay des Bewerbers in Bezug auf Perfektion, Satzbau und Textgestaltung weit über dem lag, was von einem durchschnittlichen Bachelorabsolventen erwartet werden könne. Der Text war in makellosem Englisch verfasst und frei von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern.
Indizien für den Einsatz von KI
Ein weiteres Indiz für den Einsatz von KI war laut Bericht, dass sich der Student ein Jahr zuvor bereits erfolglos beworben hatte – damals mit einem deutlich schlechteren Essay. Die Professoren hielten es für unwahrscheinlich, dass der gleiche Student innerhalb eines Jahres eine so signifikante Verbesserung seiner Schreibfähigkeiten erzielen konnte.
Uni macht den Test
Um ihre Vermutung zu überprüfen, gaben die Prüfer die Aufgabenstellung den Angaben zufolge selbst in ChatGPT ein. Obwohl die KI bei jeder Abfrage leicht unterschiedliche Antworten generierte, wies der von ChatGPT erstellte Text auffallende Ähnlichkeiten in Struktur, Untergliederung und Schlussfolgerung mit dem Essay des Bewerbers auf.
Gericht betont Sachkunde der Prüfer
Der Student argumentierte dem Artikel der FAZ nach, dass er aufgrund der hohen Qualität seines Essays benachteiligt werde und die Universität keine konkreten Beweise für den Einsatz von KI vorlegen könne. Die Fehlerfreiheit seines Textes deute lediglich auf eine sorgfältige Bearbeitung hin. Er habe seine Ausführungen mit entsprechender Literatur belegt, was die derzeitigen Fähigkeiten von KI übersteige. Die Universität hielt dagegen, dass wissenschaftliche Quellen nachträglich hinzugefügt werden könnten, und dass ChatGPT in der Lage sei, eine Liste mit relevanten Studien zum Thema auszugeben. Das Verwaltungsgericht folgte in seiner Entscheidung der Einschätzung der Prüfer und betonte deren Sachkunde bei der Analyse und Bewertung studentischer Texte.
Quelle: Golem
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