Vorsicht bei Musik in Reels und Storys
Wer Metas Musikbibliothek in seinen Reels und Storys nutzen möchte, sollte sorgfältig die Nutzungsbedingungen studieren. Ansonsten kann es teuer werden, denn Instagram-User erhalten derzeit vermehrt Anwaltspost.
Wer Instagram beruflich nutzt, darf Stories und Reels nur mit lizenzfreier Musik untermalen. Da derzeit vermehrt Abmahnungen verschickt werden, löschen viele Selbstständige und Influencer/innen auf Instagram ihre mit viel Aufwand produzierten und mit Hintergrundmusik untermalten Reels und Storys. Auf die aktuelle Abmahngefahr macht der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) aufmerksam. Hintergrund ist die im Oktober durch den Instagram- und Facebook-Konzern Meta überarbeitete Musikrichtlinie, die die „Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke“ verbietet, es sei denn, man habe entsprechende Lizenzen eingeholt. Wenn dies nicht der Fall ist, drohen Abmahnungen.
Keine Nutzung ohne Lizenz
Die „gewerbliche Nutzung“ betreffe Unternehmens-Accounts, aber nicht ausschließlich: Auch private Accounts seien nicht unbedingt geschützt. Denn wenn der Accountinhaber eine bestimmte Followerzahl habe, etwas Eigenwerbung mache oder mal eine Marke nenne, könne er dennoch als Betreiber eines Business-Accounts betrachtet werden. In diesem Fall würden die auf den ersten Blick (und vom Selbstverständnis her) privaten Nutzer bei der Verarbeitung lizenzierter Musik gegen die Nutzungsbedingungen und Urheberrechte verstoßen.
Wie hoch der Schadensersatz sei, der bei einer Abmahnung gefordert wird, hänge vom konkreten Fall, dem Musiktitel und der Nutzungsdauer ab. Hinzu kämen Anwaltskosten. Betroffene Influencerinnen würden von vier- bis fünfstelligen Beträgen berichten.
Mehr Informationen beim VGSD
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