Politik einigt sich auf Vorgehen gegen Cookie-Flut
Die Bundesregierung hat sich auf ein Vorgehen geeinigt, um Cookie-Banner einzudämmen. Über einen Dienst zur Einwilligungsverwaltung sollen Nutzer ein transparentes Werkzeug erhalten, um Zustimmungen und Ablehnungen zu managen.

Das Bundeskabinett hat Anfang September einen Verordnungsentwurf zur Eindämmung der Cookie-Flut auf den Weg gebracht. Vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen. Konkret geht es um den Paragrafen 26 aus dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Anbieter von Telemedien müssen die Nutzer prinzipiell im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei jeder Inanspruchnahme ihres Dienstes nach Einwilligungen in die unterschiedlichen Arten zum Einsatz von Cookies fragen. Ist die Zustimmung einmal erteilt und dokumentiert, sollen die User künftig nicht mehr durch eine Abfrage durch die Vorschaltbanner behelligt werden.
Unabhängige Einwilligungsstelle
Die Kernbestimmung des Regierungsentwurfs lautet: Durch die Einbindung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung soll den Endnutzern ein transparentes Werkzeug zur Verfügung stehen, mit dem sie Einwilligungen dauerhaft erteilen oder ein Opt-out aussprechen sowie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können. Die Anerkennung durch eine unabhängige Stelle soll für die Verbraucher und die Anbieter digitaler Dienste einen Anreiz bieten, solche Verwaltungsservices zu nutzen und das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren stärken.
Einmal getroffene Entscheidungen müssen nicht ständig wiederholt werden, wenn Anbieter digitaler Dienste die hinterlegten Einstellungen akzeptieren, erläutert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), von dem der Entwurf stammt. Für Anbieter digitaler Dienste biete dieses Verfahren ebenfalls Vorteile: Sie könnten Zustimmungen oder Ablehnungen „in einem rechtssicheren Verfahren nutzerfreundlich erfragen, ohne das Design ihrer Webseite durch ein Banner zu stören“.
Mehr Informationen und Quelle: heise.de
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