Onlinehändlern droht der Widerrufsbutton
Die Europäische Union plant die Einführung eines Widerrufsbuttons, der fast jeden Onlinehändler betreffen könnte. Worum es im Detail geht und warum die neue Funktion in der Praxis erhebliche Probleme bereiten dürfte, erläutert die IT-Recht Kanzlei.

Wenn es nach der EU geht, sollen Händler dem Verbraucher künftig eine neue Schaltfläche online bereitstellen, über die er den geschlossenen Vertrag „per Knopfdruck“ widerrufen kann. Ähnlich wie bei dem Kündigungsbutton wird auch beim Widerrufsbutton der Ansatz verfolgt, dass die Auflösung des Vertrags genau so leicht möglich sein soll wie dessen Abschluss.
Der ursprüngliche Ansatz der EU-Kommission ging dahin, den Widerrufsbutton nur für im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen einzuführen, da solche Verträge in aller Regel komplex ausgestaltet und dadurch vom Verbraucher schwer durschaubar seien. Dieser Ansatz wurde nun erheblich ausgeweitet: Während nach dem Ansatz der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 dem normalen Onlinehändler das Thema „Widerrufsbutton“ egal sein konnte (da nur für Finanzdienstleistungen relevant), ist nun durch die Intervention des Ausschusses der Ständigen Vertreter in 2023 plötzlich nahezu jeder Onlinehändler von dem Thema betroffen.
Das Europäische Parlament dürfte sich noch Ende März mit dem Thema Widerrufsbutton befassen. Wird die Änderungsrichtlinie vom Parlament dann ohne Änderungen hin zu einer Beschränkung auf Verträge über Finanzdienstleistungen erlassen, müssen sich Onlinehändler auf eine Umsetzung des Widerrufsbuttons im Rahmen ihrer Auftritte bis spätestens zweieinhalb Jahre später einstellen.
Was Onlinehändler zum Thema wissen müssen und welche Probleme in der Praxis auftauchen können, lesen Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
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