Verpackungsverordnung: Adieu, Lizenzierung?

Ab August 2026 ändern sich durch die EU-Verpackungsverordnung voraussichtlich die Regeln für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Onlinehändler mit rein inländischer Tätigkeit werden davon befreit. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Bisher gelten Händler immer dann als verpackungsrechtliche Hersteller, wenn sie Verpackungen mit Ware befüllen und erstmals an Endabnehmer abgeben. Sie müssen diese Verpackungen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren, bei einem Dualen System lizenzieren und jährlich Mengenmeldungen abgeben. Registrierungs- und lizenzierungspflichtig sind Händler daher vor allem für von ihnen eingesetzte Versandverpackungen, also das Verpackungsmaterial, in das sie ihre Produkte zum Zwecke des Transports an Endabnehmer einpacken.
Dies ändert sich zum 12.08.2026 durch die EU-Verpackungsverordnung 2025/40. Durch sie werden Onlinehändler bei reinem Inlandsbezug von den verpackungsrechtlichen Pflichten für Versandverpackungen voraussichtlich befreit.
Mehr Informationen: IT-Recht Kanzlei
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