Bürokratieabbau: Zulassung digitaler Arbeitsverträge
Deutsche Arbeitsverträge sollen bald in digitaler Form zulässig sein. Entsprechende Unterlagen müssen also nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden. Darauf hat sich die Ampel-Koalition geeinigt.

Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird angepasst. Konkret soll im Nachweisgesetz nicht mehr die Schrift-, sondern nur noch die Textform vorgeschrieben werden. Von der Umstellung „profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, freut sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „So können Arbeitsverträge künftig vollständig einfach und digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail.“ Irene Mihalic, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sieht einen „großen Schritt zur Vereinfachung für Unternehmen und Beschäftigte“. Gerade viele Startups arbeiten häufig schon komplett digital, was künftig auch für die Personalabteilung gelten könne.
Millionen Arbeitsverträge pro Jahr
Mit der Novelle erfüllt die Regierung Forderungen aus Wirtschaftskreisen. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes, feiert die Einigung als „sehr gutes Zeichen für die Digitalisierung“ und „zukunftsweisenden Schritt hin zu effizienteren digitalen Workflows“. In den vergangenen fünf Jahren seien pro anno etwa elf Millionen Arbeitsverträge in Deutschland geschlossen worden, schätzt das Institut der deutschen Wirtschaft. Entsprechend erleichtert zeigt sich der IT-Verband Bitkom, dass „die Regierung in letzter Minute einen gravierenden Fehler“ korrigiere. Auch den Beschäftigten blieben unnötiger Aufwand und Kosten erspart. Der Zwang zu Papier und händischer Unterschrift bleibe in Wirtschaft und Verwaltung aber noch „an zu vielen Stellen eines der größten Hemmnisse einer durchgängigen Digitalisierung“.
Quelle: heise online
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